Aktuell

Überlebende klagen: Nach Krebs bleibt Benachteiligung – Länder fordern Recht auf Vergessenwerden

Betroffene wie die 21-jährige Antonia Rebhuhn berichten, dass sie trotz medizinischer Heilung bei Verbeamtung, Versicherungen und Adoptionen weiter Nachteile erleben. Mehrere Bundesländer haben im Bundesrat eine Änderung mit Fristverkürzung auf fünf Jahre beantragt.

Am 5. Oktober 2026 berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk über Fälle wie den der damals 21‑jährigen Antonia Rebhuhn, deren Lebertumor operativ entfernt wurde, die aber anschließend ihren Studienplatz bei der Bundespolizei verlor, weil sie als dienstuntauglich eingestuft wurde. Der aktuelle Anlass: Ende September 2026 reichten mehrere Länder einen Antrag im Bundesrat ein, der eine Verkürzung der Auskunftspflicht bei ehemals Krebserkrankten auf fünf Jahre nach Abschluss der Behandlung und rückfallfreier Nachsorge fordert. Das berichten MDR und weitere Medien. ([mdr.de](https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/krebs-erkrankung-vergessen-job%2Cvergessen-mifri-100.html?utm_source=openai))

Faktisch geht es um die Praxis, dass Menschen, die als geheilt gelten, noch bis zu fünfzehn Jahre oder länger bei Abschluss von Lebens‑, Berufsunfähigkeits‑ oder Kreditversicherungen Angaben zu früheren Krebserkrankungen machen müssen; auch bei Verbeamtung oder Adoptionen kommt es nach Aussagen Betroffener zu Ablehnungen. Der Verein Survivor Deutschland dokumentiert entsprechende Erfahrungsberichte und fordert eine bundeseinheitliche Regelung mit der Frist von fünf Jahren, da nach dieser Zeit das Rückfallrisiko in vielen Fällen dem von Personen ohne Vorgeschichte entspreche. ([mdr.de](https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/krebs-erkrankung-vergessen-job%2Cvergessen-mifri-100.html?utm_source=openai))

Versicherer pochen dagegen auf eine differenzierte Risikobewertung je nach Krebsart und Behandlungsverlauf; der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht eine pauschale Frist als problematisch an. Auch medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) warnen vor Generalisierungen, betonen aber, dass Betroffene häufig sozial und wirtschaftlich benachteiligt werden. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in den jüngsten Debatten im Bundestag und in Parteiverlautbarungen sichtbar. ([aerzteblatt.de](https://www.aerzteblatt.de/news/cdu-unterstutzt-recht-auf-vergessenwerden-nach-krebserkrankung-47cd2d8f-d4bd-4213-a569-92e9b2c48890?utm_source=openai))

Für Betroffene hat die Diskussion konkrete Folgen: Neben materiellem Nachteil geht es um Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, Lebensentscheidungen zu treffen. Antonia Rebhuhn schildert laut MDR, dass sie ihren ursprünglichen Weg bei der Polizei nicht weiterverfolgen konnte, inzwischen aber ein neues Studium beginnt und körperliche Selbstvertrauensübungen wie Poledance nutzt, um die Rehabilitation zu unterstützen. Konkrete Gesetzesänderungen müssten nun den Zielkonflikt zwischen individuellem Schutz vor Diskriminierung und dem Informationsinteresse von Versicherungen abwägen; im Bundesrat wird das Anliegen derzeit beraten. ([mdr.de](https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/krebs-erkrankung-vergessen-job%2Cvergessen-mifri-100.html?utm_source=openai))

Tatsachen, zugeschriebene Aussagen und politische Forderungen sind getrennt zu sehen: Die beschriebenen Einzelfälle und die Länderinitiative sind durch Berichte und Verbandsangaben belegbar; Prognosen über einen gesetzlichen Durchbruch bleiben offen und hängen von weiteren Beratungen im Bundesrat und einer möglichen Gesetzesinitiative der Bundesregierung ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk