Bayern

BayVGH stoppt Bebauungsplan für Frankenwaldbrücken vorläufig – Landkreis Hof hält an Projekt fest

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Frankenwaldbrücken per Eilentscheidung vom 25. August 2026 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Landkreis Hof will das Vorhaben nach Prüfung der Begründung weiterverfolgen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 25. August 2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die geplanten Frankenwaldbrücken im Höllental vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss erging auf einen Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) und verhindert einen Baubeginn, solange das anhängige Normenkontrollverfahren nicht entschieden ist. Damit bleibt der rechtliche Status des Projekts bis zur Hauptsacheprüfung eingefroren.

Der Landkreis Hof bekräftigte am 26. August 2026, an dem Tourismusprojekt festzuhalten. Die Kreisverwaltung kündigte an, die schriftliche Begründung des BayVGH auszuwerten und gegebenenfalls Planunterlagen anzupassen. Zur Begründung verwies sie auf mehrjährige Vorarbeiten, Gutachten zu Artenschutz und Landschaft, sowie auf bestehende Förderzusagen des Freistaats Bayern. An der Zielsetzung, den ländlichen Raum touristisch zu stärken, werde festgehalten.

Der BN hatte bereits im Mai 2026 Klage gegen den Bebauungsplan erhoben und im Eilverfahren beantragt, einen Baubeginn vor der Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern. Der Verband kritisiert, der Eingriff zerschneide naturnahe Waldlebensräume und die Abwägung berücksichtige artenschutzrechtliche Belange nicht hinreichend. Nach der Entscheidung des BayVGH wertete der BN den vorläufigen Stopp als Erfolg und kündigte an, die gerichtliche Begründung detailliert zu prüfen und seine Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen.

Das Projekt umfasst den Bau zweier Fußgänger-Hängebrücken über das Höllental und das Lohbachtal im nördlichen Oberfranken. Befürworter sehen darin Impulse für Destinationsentwicklung und regionale Wertschöpfung. Gegner verweisen auf Risiken für Landschaft und Biotope sowie auf eine strittige Kosten-Nutzen-Bilanz. Rechtlich bestimmt nun das Normenkontrollverfahren die weiteren Schritte: Solange der Bebauungsplan außer Vollzug ist, bleibt ein Baustart blockiert. Eine inhaltliche Vorfestlegung zur Rechtmäßigkeit des Plans ist mit der Eilentscheidung nicht verbunden; sie dient der Sicherung des Status quo bis zur Entscheidung in der Hauptsache.

Der Landkreis Hof und der Bund Naturschutz bestätigten die Datierung der Eilentscheidung auf den 25. August 2026. Regionale Medien berichteten am 25. und 26. August 2026 über die Entwicklung. Konkrete Fristen für die Entscheidung im Normenkontrollverfahren nannte der BayVGH bislang nicht. Beide Seiten rechnen damit, dass die gerichtliche Begründung den künftigen Zuschnitt der Planungen wesentlich prägen wird.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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