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Bei Hitze richtig lagern: Behörden präzisieren Vorgaben für Medikamente

Angesichts anhaltender Hitzeperioden erinnern Bundesstellen und Apothekerorganisationen daran, Arzneimittel strikt nach Herstellerangaben zu lagern. Ein Kühlschrank ist nur für ausdrücklich gekennzeichnete Präparate vorgesehen.

Wegen der aktuellen Hitzeperioden rufen Bundesbehörden und Apothekerorganisationen in Deutschland dazu auf, Arzneimittel strikt nach den Herstellerangaben zu lagern. Der allgemeine Rat, Medikamente vorsorglich in den Kühlschrank zu legen, ist falsch und kann die Wirksamkeit beeinträchtigen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Umverpackung und in der Packungsbeilage; sie sichern die Stabilität bis zum Verfallsdatum.

Faktisch gilt: Viele Arzneimittel sind für Raumtemperatur ausgelegt und sollen gerade nicht gekühlt werden. Kühlpflichtige Präparate sind eindeutig gekennzeichnet und gehören in den Kühlschrank. Für diese Produkte gelten üblicherweise 2 bis 8 °C; ein Einfrieren ist auszuschließen, direkter Kontakt mit Eis oder Kühlakkus ist zu vermeiden. Empfindliche Arzneiformen wie bestimmte Insuline, Impfstoffe oder flüssige Zubereitungen reagieren besonders sensibel auf Temperaturspitzen.

Das Bundesgesundheitsministerium und das BfArM verweisen darauf, dass die Herstellerangaben rechtlich verbindlich sind. In Apotheken ist die ordnungsgemäße Lagerung in der Apothekenbetriebsordnung geregelt, einschließlich Temperaturüberwachung für kühlpflichtige Bestände. Für Privathaushalte gilt: Arzneimittel in der Originalverpackung aufbewahren, vor direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und starker Wärme schützen und ausschließlich dann kühlen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Sendungen aus dem Versandhandel, die offensichtlich überhitzt sind, sollten in der Apotheke geprüft werden.

Apothekerinnen und Apotheker berichten, dass die Nachfrage in Hitzewellen zunimmt. Die ABDA und Landesapothekerkammern erinnern daran, dass die wohnortnahe Beratung der sichere Weg ist, Unsicherheiten zu klären – etwa wenn Packungen ohne klare Temperaturangabe vorliegen oder nachträglich außerhalb der Vorgaben gelagert wurden. Zugeschriebene Risiken betreffen nicht nur eine Wirkabschwächung, sondern vereinzelt auch veränderte Nebenwirkungsprofile; eine pauschale Entsorgung ohne Rücksprache ist jedoch nicht angezeigt.

Für Einrichtungen mit größeren Beständen – Praxen, Pflegeeinrichtungen oder Rettungsdienste – gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen: medizinische Kühlschränke, kontinuierliche Temperaturprotokolle und getrennte Lagerzonen senken das Risiko. Prognostisch ist angesichts häufiger Hitzeperioden mit verstärkter Beratung und Kontrollen in Apotheken zu rechnen. Der grundsätzliche Leitsatz bleibt unverändert: Packungsbeilage beachten, im Zweifel in der Apotheke nachfragen und nur ausgewiesen kühlpflichtige Präparate in den Kühlschrank legen.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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