Berlin verzeichnet einen deutlichen Anstieg bei Verfahren zur Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen. Nach heute veröffentlichten Daten des Amts für Statistik Berlin‑Brandenburg führten die Berliner Jugendämter im Jahr 2025 insgesamt 22.434 Gefährdungseinschätzungen durch. Das sind 1.161 Fälle mehr als 2024, ein Plus von 5,2 Prozent. Für Berlin und Brandenburg zusammen wurden 33.291 Verfahren ausgewiesen.
Als häufigste Gefährdungsform wurde in Berlin 2025 Vernachlässigung dokumentiert (7.198 Fälle). Psychische Misshandlung wurde in 3.343, körperliche Misshandlung in 2.314 Verfahren festgestellt. In 528 Fällen ging es um Hinweise auf sexuelle Gewalt. Die Statistik unterscheidet zwischen akuten und latenten Gefährdungen: In 16 Prozent der Berliner Verfahren wurde eine akute, in 32 Prozent eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 52 Prozent kamen die Fachkräfte der Jugendämter nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Gefährdung vorliegt; vielfach bestand dennoch Unterstützungsbedarf.
Die Altersverteilung unterstreicht die Verletzlichkeit der Jüngsten: Drei Viertel der betroffenen Berliner Kinder waren jünger als 14 Jahre, rund jedes siebte Kind war unter drei Jahren. Hinweise auf mögliche Gefährdungen kamen am häufigsten von Polizei und Justizbehörden (jeweils 32 Prozent), Kitas und Schulen initiierten etwa ein Fünftel der Prüfverfahren.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verweist angesichts der Entwicklung auf bestehende Steuerungs- und Hilfsstrukturen im Kinderschutz. Genannt werden das gesamtstädtische Fach- und Finanzcontrolling der Hilfen zur Erziehung sowie die Verpflichtung freier Träger, Schutzplätze vorzuhalten. Der Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) stellt außerhalb der regulären Dienstzeiten Aufnahmeplätze bereit; 2025 wurden nach Angaben der Senatsverwaltung 1.354 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen.
Die amtlichen Zahlen erlauben unterschiedliche Deutungen. Möglich ist sowohl eine reale Zunahme von Vernachlässigung und Gewalt in Familien als auch eine höhere Meldebereitschaft und verbesserte Erfassung. Die Statistik liefert daher neben absoluten Fallzahlen auch die Verteilung nach Gefährdungsart, Alter und Hinweisgebern, trennt aber nicht zwischen Ursachen und Effekten besserer Meldesysteme.
Für die weitere Einordnung sind Vergleiche mit bundesweiten Daten des Statistischen Bundesamts sowie Analysen zu Folgemaßnahmen relevant, etwa zu Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen. Die aktuellen Berliner Zahlen bilden damit eine Entscheidungsgrundlage für Prioritäten in Prävention, frühen Hilfen und Ausstattung der Jugendämter.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).