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Berlin: Prozess gegen Ex-Minister Scheuer wegen Falschaussage zur Pkw-Maut gestartet

Vor dem Landgericht Berlin hat die Hauptverhandlung gegen Andreas Scheuer wegen uneidlicher Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss begonnen.

Vor dem Landgericht Berlin hat die Hauptverhandlung gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirft ihm eine uneidliche Falschaussage vor. Der Vorwurf bezieht sich auf Aussagen Scheuers vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur gescheiterten Pkw-Maut. Neben Scheuer ist auch sein damaliger beamteter Staatssekretär Gerhard Schulz angeklagt. Beide weisen die Vorwürfe zurück.

Im Kern geht es um die Frage, ob Scheuer und Schulz im Oktober 2020 zentrale Tatsachen unzutreffend schilderten – insbesondere zu Gesprächen mit dem Betreiberkonsortium und zu der Frage, ob ein Vertragsabschluss bis nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte aufgeschoben werden können. Die Anklage wirft Scheuer vor, „wahrheitswidrige“ Angaben gemacht zu haben; die Verteidigung beruft sich auf Erinnerungslücken und eine andere Bewertung des Ablaufs. Das Landgericht hatte die Anklage wegen der besonderen Bedeutung des Falls zugelassen.

Der politische und finanzielle Hintergrund ist seit Jahren umstritten. Die Pkw-Maut war ein zentrales Vorhaben der damaligen Bundesregierung; die Verträge mit einem Konsortium aus privaten Betreibern wurden noch vor der höchstrichterlichen Klärung geschlossen. Der Europäische Gerichtshof erklärte das deutsche Maut-Modell am 18. Juni 2019 für unionsrechtswidrig. In der Folge wurde das Projekt gestoppt, es kam zu Auseinandersetzungen über Schadensersatzforderungen der Unternehmen und zu erheblichen Belastungen für den Bundeshaushalt. Der Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag arbeitete die Abläufe auf; die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Scheuer und Schulz mündeten in der Anklageerhebung.

Juristisch ist zu klären, ob die Voraussetzungen einer uneidlichen Falschaussage erfüllt sind. Das Gericht wird prüfen, ob die protokollierten Aussagen vor dem parlamentarischen Gremium objektiv falsch waren und ob etwaige Erinnerungslücken als Entlastung anerkannt werden können. Eine Verurteilung setzt Vorsatz voraus; bloße Unschärfen oder Irrtümer reichen nicht.

Politisch richtet sich der Blick auf die Frage der Verantwortlichkeit in Ministerien und auf die Bindungswirkung parlamentarischer Kontrolle. Der Prozess betrifft nicht die rechtliche Bewertung der Pkw-Maut selbst, sondern die Wahrhaftigkeit von Zeugenaussagen eines amtierenden Bundesministers vor dem Untersuchungsausschuss. Das Verfahren ist auf mehrere Verhandlungstage angelegt; konkrete Termine und die Reihenfolge der Zeugen bestimmt die zuständige Strafkammer des Landgerichts Berlin.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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