Vor dem Landgericht Berlin beginnt heute die Hauptverhandlung gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die Staatsanwaltschaft Berlin legt ihm zur Last, im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Pkw‑Maut eine falsche uneidliche Aussage gemacht zu haben. Mitangeklagt ist sein damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide weisen die Vorwürfe zurück.
Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen Scheuers in der parlamentarischen Aufklärung des gescheiterten Mautprojekts. Nach Auffassung der Anklage sollen dabei bewusst unzutreffende Angaben zu Gesprächen mit potenziellen Betreibern gemacht worden sein. Juristisch geht es ausschließlich um die Frage, ob Scheuer vor dem Untersuchungsausschuss vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Die wirtschaftliche Bewertung der Maut, politische Verantwortung oder haushaltsrechtliche Folgen sind nicht Gegenstand dieses Strafprozesses.
Als Beweismittel kommen insbesondere die Protokolle des Untersuchungsausschusses, Kalendereinträge, interne Vermerke sowie Aussagen früherer Manager der geplanten Betreiberfirmen in Betracht. Ein zentraler zeitlicher Bezugspunkt ist der Vertragsabschluss vom 30. Dezember 2018 mit dem Betreiberkonsortium. Im Juni 2019 erklärte der Europäische Gerichtshof die deutschen Mautpläne für unionsrechtswidrig; in der Folge scheiterte das Vorhaben, und der Bund sah sich erheblichen Forderungen der Unternehmen ausgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Anklage mit der besonderen Bedeutung der Wahrheitspflicht vor parlamentarischen Gremien für die Kontrolle der Exekutive. Die Verteidigung betont, Scheuer habe kooperiert und den Ausschuss nicht in die Irre führen wollen. Ein Schuldeingeständnis liegt nicht vor. Das Gericht hat zunächst mehrere Verhandlungstage terminiert und Beweisaufnahmen angekündigt. Ob und wann ein Urteil ergehen wird, ist offen.
Rechtlich drohen im Fall einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Politisch dürfte der Prozess die Debatte über Verantwortungsmaßstäbe für Regierungsmitglieder und über die Arbeitsweise großer Beschaffungs- und Digitalisierungsprojekte des Bundes erneut befeuern. Zugleich ist zu unterscheiden zwischen politischer Bewertung des Mautdebakels und der strafrechtlich eng umgrenzten Frage der Richtigkeit einzelner Aussagen.
Das Verfahren findet in öffentlicher Hauptverhandlung statt. Für Medien und interessierte Öffentlichkeit sieht das Landgericht Berlin begrenzte Plätze vor. Die Kammer wird zu Beginn die Anklage verlesen und über Verfahrensanträge entscheiden. Anschließend sollen Zeuginnen und Zeugen gehört und Urkunden eingeführt werden. Ein möglicher Fortgang hängt vom Beweisergebnis ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).