Berlin

Berlin weist Lösegeldforderung nach Cyberangriff zurück

Nach einem Angriff auf das Landesnetz Berlin verlangen Erpresser rund 30 Bitcoin. Die Senatskanzlei bestätigt die Forderung, lehnt eine Zahlung ab und verweist auf laufende Ermittlungen.

Die Senatskanzlei hat am 28. August 2026 bestätigt, dass das Land Berlin nach dem jüngsten Angriff auf das Landesnetz Berlin mit einer Erpressung konfrontiert ist. Unbekannte fordern demnach rund 30 Bitcoin für die angebliche Nichtveröffentlichung entwendeter Verwaltungsdaten. Der Senat erklärte, Berlin lasse sich nicht erpressen; eine Zahlung werde nicht geleistet. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln, unterstützt von Bundesbehörden.

Nach Angaben der Senatskanzlei liegt der mutmaßliche Zeitraum des Datenabflusses im Intervall 7. bis 12. August 2026. In betroffenen Senatsverwaltungen wurden am 14. August 2026 Netzsegmente vom Betrieb getrennt. Forensische Untersuchungen laufen. Die Behörden prüfen, welche Daten betroffen sind; ein Ausschluss von personenbezogenen oder anderen nicht öffentlichen Informationen sei derzeit nicht möglich. Neben Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft sind die Landesdatenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert.

Mehrere überregionale Redaktionen berichten übereinstimmend, dass sich die Täterschaft in Veröffentlichungen selbst zugeschrieben habe und eine Frist zur Zahlung in Bitcoin gesetzt worden sei. Genannt wird die Ransomware-Gruppe Rhysida. Die kolportierte Summe von umgerechnet etwa zwei Millionen Euro ergibt sich aus Marktpreisen für 30 Bitcoin. Diese Täterangaben sind aus Sicht der Ermittlungsbehörden Gegenstand der Prüfung; die Echtheit und der Umfang behaupteter Datenpakete sind bislang nicht verifiziert.

Die Berliner Landesverwaltung arbeitet nach eigenen Angaben an Schadensbegrenzung und Aufklärung. Ein Notfallstab für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT-Notfallstab) koordiniert technische Maßnahmen, darunter Sicherung, Segmentierung und Wiederanlauf betroffener Systeme. Priorität habe die Wiederherstellung sicherer Abläufe in der Verwaltung sowie die Bewertung möglicher Risiken für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Hinblick auf mögliche Datenabflüsse.

Der Vorfall richtet den Blick auf Struktur und Schutzgrad der öffentlichen IT in Berlin. Fachleute verweisen auf die Komplexität verteilter Zuständigkeiten zwischen zentralen IT-Dienstleistern und Fachverwaltungen und auf den generellen Druck durch international agierende Erpressergruppen. Konkrete Schlüsse für organisatorische oder technische Anpassungen will der Senat nach Abschluss der forensischen Arbeiten ziehen. Bis dahin gilt: Bestätigt sind die Erpressungsforderung, der genannte Zeitraum des Abflusses sowie die eingeleiteten Ermittlungen. Unklar bleiben die Menge und Sensibilität der entwendeten Daten und ob die Drohungen der Täter in Gänze belastbar sind. Weitere behördliche Informationen werden mit Fortschritt der Analysen erwartet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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