Der Berliner Landesverband der Partei Die Linke hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) aufgefordert, die Verbreitung eines kritischen Videos auf dem offiziellen Instagram-Kanal des Bundeswirtschaftsministeriums zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Forderung ist Teil eines anwaltlichen Schreibens, das nach Angaben mehrerer Medien Ende September 2026 öffentlich wurde; die Meldung lag dem Nachrichtenfeed am 28. September 2026 (feed_published_gmt: 2026-09-28 00:45:47) zugrunde. Sollte Reiche der Aufforderung nicht nachkommen, kündigt der Landesverband an, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zu prüfen.
Kern des Streits ist, dass das Video nicht auf einem privaten oder parteipolitischen Kanal, sondern dem offiziellen Account des Bundesministeriums erschienen sei. In dem Beitrag kritisiert die Ministerin unter anderem, eine Partei schreibe Enteignung ins Programm und lebe Antisemitismus offen; diese Aussagen nimmt der Berliner Landesverband der Linken als gezielte, parteipolitisch einseitige Angriffe wahr. Die Partei begründet ihr Vorgehen juristisch damit, dass die Nutzung staatlich finanzierter Kommunikationskanäle für parteipolitische Auseinandersetzungen das verfassungsrechtlich gebotene Neutralitätsgebot verletze und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtige.
Die Linke stützt sich in ihrem Vorgehen auf ein anwaltliches Schreiben, das in der Berichterstattung zitiert wird; ihr Rechtsbeistand formuliert die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und setzt eine Frist. Vertreter der Partei weisen zugleich auf den Kontext hin: In Berlin hat Die Linke bei der jüngsten Wahl starke Ergebnisse erzielt und steht in der öffentlichen Debatte zu Fragen wie Enteignung großer Wohnungsunternehmen und Vorwürfen bezüglich Antisemitismus und krimineller Verbindungen.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive berührt der Fall mehrere rechtliche Fragen: die Abgrenzung von Amtssprache und parteipolitischer Kommunikation, das Neutralitätsgebot für staatliche Institutionen sowie mögliche prozessuale Wege (zivilrechtliche Unterlassungsklage, Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht). Frühere Gerichtsentscheidungen zeigen, dass deutsche Gerichte in Einzelfällen zwischen zulässiger Sachkritik und unzulässiger Amtsausübung differenzieren.
Die Bundesministerin oder das Ministerium haben in der Berichterstattung zum Zeitpunkt der Recherchen keine abschließende Stellungnahme zum eingegangenen Anwaltsschreiben veröffentlicht. Ob die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, bleibt damit offen. Für die weitere Bewertung sind konkrete Datumsangaben zu Veröffentlichung, Fristsetzung und möglichen Klageeingängen sowie offizielle Antworten des Ministeriums entscheidend.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).