Die Berliner Senatskanzlei hat am 23. August 2026 die Wiederanbindung zweier zuvor isolierter Senatsverwaltungen an das Landesnetz bestätigt. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz. Nach dem erkannten Hackerangriff in der Vorwoche waren ihre Systeme aus Vorsicht vom Landesnetz getrennt worden.
Der Vorfall war am 17. August 2026 entdeckt worden. Daraufhin wurden betroffene Komponenten vorsorglich isoliert, um Schäden zu begrenzen und forensische Analysen zu ermöglichen. Nach Angaben der Senatskanzlei sind die technischen Verbindungen nun wiederhergestellt; Fachverfahren werden schrittweise in den Regelbetrieb überführt. Konkrete Aussagen zu einem möglichen Datenabfluss oder zur Urheberschaft des Angriffs liegen weiterhin nicht vor.
Die Trennung vom Netz führte in den Tagen nach der Entdeckung zu Einschränkungen bei digitalen Verwaltungsdiensten. Besonders genannt wurden Verzögerungen bei Anträgen und Auszahlungen im Bereich Wohngeld. Laut Behörden war die Wiederanbindung an das Landesnetz erst nach ergänzenden Sicherheitsprüfungen vertretbar. Die forensische Aufklärung dauert an; Landeskriminalamt (LKA), Staatsanwaltschaft Berlin und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind eingebunden.
Zugeschriebene Bewertungen aus Verwaltung und Fachkreisen betonen, dass die Maßnahme einer geordneten Wiederaufnahme des Betriebs diene und weitergehende Härtungen der IT-Infrastruktur nach sich ziehen müsse. Eine abschließende Bewertung des Ausmaßes des Vorfalls liegt noch nicht vor. Prognosen zu künftigen Ausfällen oder zu Verantwortlichen wurden von offizieller Seite nicht abgegeben.
Hintergrund ist eine bereits länger laufende Diskussion über den Zustand der öffentlichen IT in Berlin. Kritiker verweisen auf Investitions- und Standardisierungsdefizite sowie verzögerte Meldeketten. Die Senatskanzlei hebt dagegen anstehende Modernisierungsschritte und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Sicherheitsbehörden hervor. Welche zusätzlichen Maßnahmen nach Abschluss der Untersuchungen umgesetzt werden, soll laut Senat bekanntgegeben werden, sobald belastbare technische Befunde vorliegen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Wiederanbindung zunächst eine schrittweise Normalisierung digitaler Verwaltungsangebote. Einzelne Dienste können nach Behördenangaben noch eingeschränkt sein, bis alle Fachverfahren vollständig geprüft und wieder aktiviert sind.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).