Bayern

Beschwerde über halbes Brot: Bäckerei in Pfaffenhofen rüstet um und veranschlagt 15.000 Euro

Nach einer Kundenbeschwerde über ein zu leichtes halbes Brot stellt die Bäckerei Breitner in Pfaffenhofen an der Ilm ihre Abläufe um und investiert laut eigenen Angaben rund 15.000 Euro in Messtechnik und Prozesse.

Eine Kundenbeschwerde über ein um zehn Gramm zu leichtes halbes Brot hat bei der Bäckerei Breitner in Pfaffenhofen an der Ilm zu zusätzlichen Kontrollen und einer Umrüstung der Verkaufsprozesse geführt. Nach Angaben des Betriebs belaufen sich die dafür veranschlagten Kosten auf rund 15.000 Euro. Das wurde am 25. August 2026 in Berichten von BR24 und weiteren Medien öffentlich.

Auslöser war der bisherige Umgang mit Kundenwünschen, ganze Brote hälftig zu teilen und den halben Preis zu berechnen. Nach dem beanstandeten Fall stellt das Unternehmen nun auf ein Vorgehen um, das den Verkaufsvorgang rechtlich eindeutig als Verkauf nach Gewicht behandelt. Laut Bäckerei umfasst dies die Anschaffung zusätzlicher geeichter Waagen, Softwareanpassungen und eine Anpassung interner Abläufe, um die Eichpflicht und Eichfristen zuverlässig einzuhalten.

Die rechtliche Lage ist klar umrissen: Wird in der Verkaufsstelle auf Kundenwunsch zugeschnitten und nach Gewicht verkauft, müssen geeichte Waagen verwendet und die Vorgaben zur Lebensmittelüberwachung und zum Verbraucherschutz beachtet werden. Hintergrund ist, dass bei offen abgegebenen, nicht vorverpackten Waren das tatsächlich abgegebene Gewicht maßgeblich ist. Für die Aufsicht sind die Eichbehörden und die kommunale Lebensmittelüberwachung in Bayern zuständig.

Das Unternehmen verweist auf die betriebswirtschaftlichen Folgen der Umrüstung. Handwerksbäckereien arbeiten häufig mit geringen Margen; zusätzliche Technik, wiederkehrende Prüfungen und die Schulung des Personals schlagen entsprechend zu Buche. In der Region Oberbayern wurde der Vorgang von mehreren Medien aufgegriffen, darunter BR24, die Südwest Presse sowie überregionale Onlineportale. Einheitliche Angaben zu etwaigen behördlichen Maßnahmen oder Sanktionen über die freiwillige Umstellung hinaus lagen bis zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht vor.

Der Fall verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen Verbraucherschutz – präzise Mengenangaben und nachvollziehbare Abrechnung – und der Praxistauglichkeit im Ladenalltag. Branchenvertreter verweisen seit Längerem auf den Aufwand, der mit der Einhaltung von Vorschriften in der Thekenabgabe verbunden ist. Ob sich aus dem Vorfall in Pfaffenhofen an der Ilm weitergehende behördliche Klarstellungen oder vereinfachte Verfahren ergeben, ist offen; entsprechende Ankündigungen lagen nicht vor. Für Kundinnen und Kunden ändert sich in der betroffenen Filiale vor allem der Ablauf: Halbe Brote werden künftig gewogen und nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet, um Beanstandungen zu vermeiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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