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BMDV sondiert mit Tesla autonome Shuttles in Deutschland

Das Verkehrsministerium bestätigt Gespräche mit Tesla über Pilotanwendungen autonomer Shuttles; eine Vereinbarung gibt es nicht. Sicherheit, KBA-Verfahren und rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Gespräche mit Tesla über den möglichen Einsatz autonomer Shuttles in Deutschland bestätigt. Nach Angaben des Hauses vom 24. August stehen dabei Optionen für Pilotanwendungen und die dafür nötigen Verfahren im Mittelpunkt; eine Projektvereinbarung liegt nicht vor.

Im Fokus stehen Einsatzszenarien, in denen kleinteilige, automatisch fahrende Kleinbusse Lücken im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs schließen könnten – insbesondere im ländlichen Raum und als Zubringer zu Bahnhöfen. Solche Shuttles werden in geförderten Modellvorhaben bereits erprobt; das BMDV verweist auf entsprechende Projekte und arbeitet zugleich an einheitlichen Leitlinien für das weitere Vorgehen. Ziel ist, Zuständigkeiten und Prüfschritte so zu ordnen, dass Betreiber, Länder und Kommunen Planungssicherheit erhalten.

Zentral ist die Sicherheit. Vor einem Einsatz im Linien- oder Bedarfsverkehr sind in der Regel Typgenehmigungen, genehmigte Betriebskonzepte und ein geeignetes Aufsichtskonzept gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich. Das Ministerium betont, dass technische Prüfungen und die Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt verbindlich zu klären seien. Ungeklärt bleiben ferner Detailfragen zur Haftung sowie Anforderungen an Leitstellen, Netzanbindung und die Einbindung kommunaler Träger. Über weitere Schritte entscheiden daher formale Genehmigungsverfahren sowie Abstimmungen mit Ländern und Kommunen.

Hintergrund sind bundesweite Initiativen zur Integration automatisierter Fahrzeuge in den Regelbetrieb. Deutschland beteiligt sich nach BMDV-Angaben in der Europäischen Union an Gesprächen zur gegenseitigen Anerkennung von Prüf- und Genehmigungsverfahren. Das soll Verfahren vergleichbarer machen und die Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden über Grenzen hinweg erleichtern; konkrete Zeitpläne nannte das Ministerium nicht.

Tesla entwickelt seit Jahren Systeme für hochautomatisiertes Fahren. Deren Einsatzbedingungen unterscheiden sich je nach Land und unterliegen in Deutschland einer gesonderten Prüfung. Angaben zu konkreten Fahrzeugtypen, Einsatzorten oder Zeitplänen machten weder das Unternehmen noch das Ministerium. Kommunale Verkehrsunternehmen sehen in On-Demand-Shuttles die Chance, Anschlussverkehre zu stabilisieren und Randlagen besser anzubinden. Kritiker verweisen zugleich auf offene Fragen zu technischer Reife, Datenschutz und möglichen Beschäftigungseffekten im ÖPNV. Die nun bestätigten Gespräche zwischen dem BMDV und Tesla gelten vor diesem Hintergrund als Sondierungsschritt, der den Rahmen weiterer fachlicher Prüfungen absteckt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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