Der Bund fördert zwei Restaurierungsprojekte im Gartenreich Dessau-Wörlitz mit insgesamt 3,05 Millionen Euro. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra übergaben am 27. August 2026 in Dessau-Roßlau symbolische Bescheide: Für das Westliche Kavalierhaus von Schloss Mosigkau stellt der Bund 2,55 Millionen Euro bereit; das Land Sachsen-Anhalt gibt in gleicher Höhe Mittel dazu. Für das Gotische Haus sind aus Bundesmitteln 500.000 Euro vorgesehen.
Die Zusagen sind Teil der Kulturbauten-Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Damit setzt der Bund seine seit 2024 ausgeweitete Unterstützung national bedeutsamer Bau- und Gartendenkmale fort. Im Rahmen des Masterplans Bau- und Gartendenkmalpflege werden für das Gartenreich Dessau-Wörlitz mehrjährige Förderlinien mit projektspezifischen Bausteinen verbunden, um Planungssicherheit und verlässliche Co-Finanzierung zu gewährleisten.
Im Fokus der Maßnahme in Mosigkau steht die umfassende Instandsetzung des Westlichen Kavalierhauses, das architektonisch und funktional Teil des Rokokoensembles ist. Ziel ist der Erhalt historischer Bausubstanz sowie die Sicherung nutzbarer Ausstellungs- und Vermittlungsflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zur barocken Galerie. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz zählt zum UNESCO-Welterbe; die nahezu vollständig erhaltene Gemäldehängung im Galeriesaal von Schloss Mosigkau unterstreicht die kunst- und kulturgeschichtliche Bedeutung des Ortes.
Für das Gotische Haus sieht der Bund 500.000 Euro vor. Die Mittel sollen vorrangig in die Instandsetzung der Innenräume und in die Verbesserung der klimatischen Rahmenbedingungen für die Ausstellungstätigkeit fließen. Beide Vorhaben dienen der langfristigen Sicherung der Nutzung für Öffentlichkeit, Bildung und Forschung.
Konkrete Zeitpläne, Bauphasen und Gesamtbudgets jenseits der Bundes- und Landesanteile nannte die Mitteilung nicht. Die Detailplanung liegt bei der Stiftung, die das Ensemble verwaltet, und den zuständigen Denkmalbehörden; sie wird in den kommenden Ausschreibungen präzisiert. Mit der Übergabe der Bescheide ist der förmliche Finanzierungsbeschluss des Bundes gefasst. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der Trägerinstitutionen und erleichtert die Einwerbung ergänzender Drittmittel.
Weimer würdigte die Vorhaben als Beitrag zum Erhalt einzigartiger Kulturorte. Die Förderentscheidung reiht sich in weitere Vorhaben der Kulturbauten-Initiative ein, mit denen der Bund kulturhistorisch wichtige Ensembles in Deutschland stabilisiert und für kommende Generationen zugänglich hält.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).