Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur Aufarbeitung von Nationalsozialismus und SED-Diktatur gestartet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür insgesamt zehn Millionen Euro bereit; Einrichtungen können sich ab sofort um Projektmittel bewerben.
Staatsminister Wolfram Weimer sagte zum Start, in den Gedenkstätten schlage „das Herz unserer Erinnerungskultur“. Mit der Projektförderung sollen historische Orte bewahrt, digitale Zugänge ausgebaut und zeitgemäße Bildungs- und Vermittlungsangebote entwickelt werden. Angesichts wachsender Herausforderungen brauche es innovative Ideen und tragfähige, nachhaltige Projekte, so Weimer.
Die Förderung richtet sich an staatliche, kommunale und freie Träger von Gedenkstätten in Deutschland. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben zur Sicherung der baulichen Substanz, zur Überarbeitung von Ausstellungen, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur Entwicklung und Erweiterung digitaler Zugangs- und Vermittlungsformen. Nach Angaben der Behörde sind Bewerbungen ab sofort möglich; weitere Einzelheiten regelt die Ausschreibung des BKM.
Das Programm ist Teil der Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption, die das Bundeskabinett am 12. November 2025 beschlossen hat. Sie setzt Schwerpunkte auf denkmalpflegerische Maßnahmen, digitale Vermittlung und die Stärkung der lokalen Bildungsarbeit. Die nun bereitgestellten Mittel sollen diese Ansatzpunkte in der Fläche und in unterschiedlichen Trägerstrukturen praktisch unterfüttern.
Institutionell ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuwendungsgeber zuständig. Damit bündelt der Bund seine Unterstützung dort, wo Gedenkstätten – oft in Verantwortung der Länder, Kommunen oder freier Träger – gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Erinnerung und politischen Bildung erfüllen. Die Antragsprüfung erfolgt beim BKM auf Grundlage der in der Gedenkstättenkonzeption benannten Ziele und Kriterien; Zuwendungsentscheidungen folgen dem Ergebnis des Auswahlverfahrens.
Für kleinere und mittlere Einrichtungen können die Projektmittel kurzfristig Spielräume eröffnen, etwa für die digitale Erschließung von Beständen, die Modernisierung didaktischer Formate oder bauliche Maßnahmen an authentischen Erinnerungsorten. Aussagen zur Verteilung der Gelder auf einzelne Vorhaben liegen noch nicht vor; sie sind erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens belastbar.
Mit dem Start des Programms setzt die Bundesregierung ein Signal, die Infrastruktur der Erinnerungskultur fortlaufend zu pflegen und an aktuelle Vermittlungsbedarfe anzupassen. Gedenkstätten können ihre Anträge beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einreichen; die Bewertung erfolgt auf Basis der Gedenkstättenkonzeption und der dort priorisierten Handlungsfelder.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).