Bundesregierung, Länder und Fachgremien prüfen, ob Elektrokleinstfahrzeuge künftig mit aktiven Sicherheitssystemen wie automatischen Abbremsfunktionen ausgerüstet werden sollen. Anlass sind steigende Unfallzahlen mit E‑Rollern und die Frage, wie Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden können. Konkrete Entscheidungen oder Termine für Verordnungsänderungen liegen derzeit nicht vor.
Rechtsgrundlage für E‑Roller ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die seit 2019 Zulassung und technische Ausstattung regelt. Sie enthält Vorgaben etwa zu Bremsanlagen, Beleuchtung und elektrischer Sicherheit. Aus dem Umfeld der Ressorts heißt es, eine mögliche Pflicht für zusätzliche, softwaregestützte Assistenzsysteme würde neue Prüfverfahren und Zertifizierungen erfordern. Zuständig wären neben dem Bundesverkehrsministerium die Technischen Prüforganisationen, die Anforderungen und Testverfahren anpassen müssten.
In der politischen Debatte verweisen Befürworter auf das Potenzial aktiver Systeme: Sensorik könnte bei erkannten Hindernissen oder riskanten Fahrmanövern eine situationsgerechte Verzögerung einleiten und so Kollisionen verringern. Kritiker warnen vor hohen Kosten für Hersteller und Sharing-Anbieter, vor komplexeren Haftungsfragen sowie vor dem Risiko unbeabsichtigter Eingriffe in die Fahrzeugsteuerung. Versicherer und Kommunen dringen zugleich auf klare, praxistaugliche Regeln, weil Unfälle häufig auf Gehwegen, an Kreuzungen oder in verkehrsberuhigten Zonen passieren.
Die Bundesregierung betont, neue Pflichten würden voraussichtlich zunächst für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge gelten. Übergangsfristen und Bestandsschutz für bereits zugelassene Modelle wären aus Gründen der Verhältnismäßigkeit üblich. Der ADAC und andere Interessenvertreter fordern, Anforderungen präzise mit bestehenden Normen zur Bremsleistung und elektrischen Sicherheit zu verzahnen, um Doppelprüfungen zu vermeiden.
Im parlamentarischen Raum wurden in diesem Jahr Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen beraten; Teile davon zielen auf klarere Haftungszuordnungen nach Unfällen. Weitere Schritte hängen von der Abstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat ab. Die Länder, darunter Bayern, drängen auf belastbare Unfallanalysen aus Großstädten und aus dem ländlichen Raum, bevor über flächendeckende Pflichten entschieden wird.
Sollte eine automatische Bremsassistenz verpflichtend werden, müssten Hersteller ihre Modellpaletten anpassen. Für Sharing-Anbieter ergäben sich Investitionen in neue Hardware und Software sowie in Schulung und Wartung. Ohne verbindliche technische Vorgaben bleibt die Einführung aktiver Systeme Gegenstand technischer Prüfungen und politischer Abstimmungen. Derzeit sammeln Behörden, Prüfinstitutionen und Kommunen Erfahrungen, um Nutzen, Risiken und Kosten zu bewerten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).