Politik

Bund und Länder senken Energiesteuer auf Sprit bis Ende 2026

Bund und Länder haben am 18. September 2026 eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen. Die Entlastung entspricht brutto rund 17 Cent je Liter und soll bis 1. Oktober 2026 greifen.…

Bund und Länder haben am 18. September 2026 ein Entlastungspaket für Kraftstoffe beschlossen. Kern der Vereinbarung ist eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent je Liter bis zum 31. Dezember 2026. Einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Bruttoentlastung von rund 17 Cent pro Liter. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Maßnahme bis zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden.

Zur Finanzierung tragen die Länder über einen Umsatzsteuerfestbetrag 1,25 Milliarden Euro bei. Bund und Länder beziffern die Gesamtsumme der Entlastung für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft auf rund 2,5 Milliarden Euro. Ziel ist es, die anhaltend hohen Spritpreise in Deutschland kurzfristig zu dämpfen und Preisrisiken für Pendlerinnen, Pendler sowie Unternehmen abzufedern.

Die Bundesregierung kündigte begleitende Gespräche mit der Mineralölwirtschaft an. Nach Regierungsangaben müssen Versorgungssicherheit und die Weitergabe der Steuerentlastung an die Kundinnen und Kunden gewährleistet sein; missbräuchliche Preisaufschläge sollen unterbunden werden. Wirtschafts- und Verbraucherverbände betonen, dass die Wirkung der Maßnahme davon abhängt, ob die Preissenkung an den Zapfsäulen tatsächlich ankommt. Branchenvertreter aus Handel und Logistik fordern Kontrollen und Transparenz bei der Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette.

Über die befristete Steuersenkung hinaus sieht das Paket vor, Gespräche über die Einführung eines Spritpreisdeckels zu führen. Nach Regierungsangaben soll bis spätestens zum 1. Januar 2027 ein Modell nach dem Vorbild von Luxemburg oder Belgien geprüft werden. Die Bundesregierung verweist zugleich auf europäische Zuständigkeiten und laufende Gespräche innerhalb der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um eine politische Ankündigung; konkrete Ausgestaltung und Rechtsgrundlage müssen noch erarbeitet werden.

Die aktuelle Entscheidung knüpft an frühere Debatten über temporäre Entlastungen bei Energiekosten an, unterscheidet sich jedoch in Laufzeit und Ausgestaltung von früheren Ansätzen. Rechtlich erforderlich sind nun die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie die Umsetzung durch die Finanzverwaltung. Bis dahin bleibt offen, in welchem Umfang die Entlastung flächendeckend an die Verbraucherpreise weitergereicht wird. Fest steht, dass die Maßnahme befristet ist und zum Jahresende 2026 ausläuft, sofern kein neuer Beschluss gefasst wird.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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