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Bundesanwaltschaft bestätigt Festnahme in Pula im Nord-Stream-Verfahren

Die Bundesanwaltschaft bestätigt die Festnahme eines weiteren Beschuldigten in Pula (Kroatien) am 19. August 2026. Der Mann steht im Verdacht, als Taucher an den Sprengungen der Nord‑Stream‑Pipelines am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu…

Kurzmeldung

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am 19. August 2026 die Festnahme eines weiteren Tatverdächtigen im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord‑Stream‑Pipelines bestätigt. Der Zugriff erfolgte durch kroatische Polizeikräfte in der Küstenstadt Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich um einen ukrainischen Staatsangehörigen, gegen den die Auslieferung nach Deutschland angestrengt wird. (Es gilt die Unschuldsvermutung.)

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als ausgebildeter Taucher an der Anbringung von Sprengsätzen an Nord Stream 1 und Nord Stream 2 beteiligt gewesen zu sein. Die Explosionen und Leckagen ereigneten sich am 26. September 2022 in der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm und verursachten erhebliche Schäden an den Leitungen. Konkrete Ermittlungsergebnisse und die mutmaßliche Rollenverteilung innerhalb eines möglichen Täterkreises gibt die Bundesanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht bekannt.

Formell steht nun in Kroatien das Prüfverfahren zum Europäischen Haftbefehl an; erst nach einer möglichen Überstellung wäre eine Vorführung des Beschuldigten vor einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu erwarten. Ein erster Strafprozess in diesem Komplex läuft bereits: Gegen einen anderen Beschuldigten wurde in einem gesonderten Verfahren Anklage erhoben; die Hauptverhandlung ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängig.

Die Bundesanwaltschaft betont die internationale Zusammenarbeit mit Partnerbehörden; die Ermittlungen dauern an. Politische Reaktionen in Deutschland mahnen eine sorgfältige, rechtlich fundierte Aufklärung und warnen vor voreiligen öffentlichen Zuschreibungen. Über den strafrechtlichen Kern hinaus stellt der Fall weiterführende Fragen zum Schutz kritischer, grenzüberschreitender Infrastruktur in der Ostsee: Welche technischen, rechtlichen und kooperativen Maßnahmen sind notwendig, um Unterwasserleitungen künftig besser zu sichern und Beweise länderübergreifend verlässlich zusammenzuführen?

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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