Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am 20. August 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen einen 19-Jährigen eingeleitet. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über Messenger-Chats Jugendliche in mehreren Staaten zu schweren Gewalttaten und sexualisierter Gewalt angestiftet zu haben. Wegen der grenzüberschreitenden und mutmaßlich organisierten Vorgehensweise hat die Behörde den Fall an sich gezogen; zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Nach Angaben der Ermittler umfasst der Verdacht unter anderem Anstiftung zum Mord, mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs eines Kindes, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Es handelt sich um ein frühes Stadium der Ermittlungen; die strafrechtliche Verantwortlichkeit des 19-Jährigen ist offen. Auch die öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist als eigenständiges Delikt strafbar, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Tat kommt.
Als Beispiele führt die Behörde nach übereinstimmenden Medienberichten mutmaßlich angestiftete Taten in Russland, den USA und Schweden an. In einem Komplex geht es den Angaben zufolge um einen Messerangriff im schulischen Umfeld; in einem anderen sollen Kontakte zu einem Kind in einem europäischen Land dazu geführt haben, dass es sich selbst verletzte. Zudem sollen aus einzelnen Taten Videozusammenschnitte im Netz kursieren. Angaben zur Identität des Beschuldigten, zu einem möglichen Aufenthaltsort in Deutschland oder zu Maßnahmen wie Durchsuchungen und Haftbefehlen machte die Bundesanwaltschaft bislang nicht.
Die Ermittler verorten den Fall in einem digitalen Umfeld, in dem Täter über soziale Plattformen gezielt sehr junge und besonders verletzliche Nutzer ansprechen, gruppendynamischen Druck aufbauen und Fernsteuerung über Chatkanäle versuchen. Solche Konstellationen erfordern regelmäßig internationale Rechtshilfe, spezialisierte Auswertung digitaler Spuren und einen schnellen Austausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden, um potenzielle Opfer zu schützen und Beweise frühzeitig zu sichern. Das Bundeskriminalamt hatte bereits vor Gewalt-Chat-Gruppen gewarnt; verschlüsselte Kommunikation und flüchtige Inhalte erhöhen die Anforderungen an forensische Sicherung und Auswertung.
Die Übernahme durch die Bundesanwaltschaft dient der zentralen Koordinierung eines komplexen, länderübergreifenden Verfahrens. Zum weiteren Gang äußerte sich die Behörde nicht. Ob es zu Sicherungsmaßnahmen wie Untersuchungshaft, zu einer Anklageerhebung oder zur Abgabe einzelner Tatkomplexe an die Landesjustiz kommt, hängt von der Beweislage und der Zuständigkeitsprüfung ab. Bis zu einer möglichen Anklage gilt die Unschuldsvermutung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).