Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am 20. August 2026 die Übernahme eines Verfahrens mit Bezug zu sogenannten „Com“-Netzwerken bestätigt. Gegen einen 19-Jährigen aus dem Raum Trier wird wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Das Verfahren lag zuvor bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Nach übereinstimmenden Recherchen von SWR und tagesschau soll der Beschuldigte in international vernetzten Chatgruppen andere Jugendliche zu schweren Straftaten angestiftet oder angeleitet haben. Ermittler prüfen demnach mögliche Bezüge zu Gewalttaten im Ausland und werten umfangreiche digitale Spuren aus. Die Behörden betonen, es handele sich um ein komplexes, grenzüberschreitendes Geflecht; laufende Ermittlungen ließen nur begrenzte Angaben zu.
Sicherheitsbehörden warnen seit Monaten vor den „Com“-Netzwerken, in denen sich lose organisierte, meist junge Nutzer verabreden. Fachleute beschreiben das Phänomen als „nihilistisch-gewalttätigen Extremismus“, bei dem Gewalt nicht als Mittel, sondern als Selbstzweck inszeniert wird. Auswertungen des Thinktanks CeMAS verweisen in einschlägigen Chats auf Gewaltverherrlichung, rechtsextreme Codes und gezieltes Cybergrooming Minderjähriger. Zugleich variieren Motive und Rollen der Beteiligten stark; die Grenzen zwischen Anstiftung, Mitwirkung und passiver Teilnahme sind in Einzelfällen schwer zu ziehen.
Die Übernahme durch die Bundesanwaltschaft gilt als Hinweis auf eine besondere Bedeutung des Verfahrens. Sie bündelt Staatsschutzkompetenzen und koordiniert mit Landes- und ausländischen Behörden die weitere Aufklärung. Rechtlich ist die Einstufung als terroristische Vereinigung an hohe Anforderungen geknüpft; unter anderem muss eine auf Straftaten ausgerichtete Struktur mit gewisser Verfestigung vorliegen. Ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt sind, ist offen und Gegenstand der Ermittlungen.
Laut SWR erklärte die Verteidigung des Beschuldigten, ihr Mandant sei über Gaming-Plattformen in solche Chats geraten und habe Handlungen zunächst als „Spiel“ wahrgenommen; er zeige Reue. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich die Anwältin dem Bericht zufolge nicht.
Landespolizeien und Präventionsstellen verweisen auf Melde- und Beratungsangebote. Die Polizei Sachsen etwa hat Hinweise veröffentlicht, wie Schulen und Eltern problematische Chatinhalte dokumentieren und weitergeben können. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens rückt die nun bestätigte Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft das Phänomen „Com“-Netzwerke stärker in den Fokus der Staatsschutzbehörden in Deutschland.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).