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Bundesanwaltschaft: Weiterer Nord-Stream-Verdächtiger in Pula festgenommen

In Kroatien ist in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden ein weiterer Verdächtiger im Fall der Nord-Stream-Anschläge festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Zugriff in Pula.

Die Bundesanwaltschaft hat die Festnahme eines weiteren Verdächtigen im Ermittlungsverfahren zu den Anschlägen auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 bestätigt. Der Mann wurde in der kroatischen Küstenstadt Pula in Zusammenarbeit mit den dortigen Ermittlungsbehörden festgenommen. Die Behörde in Karlsruhe führt das Verfahren und koordiniert die weiteren Schritte mit den kroatischen Stellen.

Zu Identität und möglicher Rolle des Festgenommenen machten die deutschen Ermittler keine Angaben. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Namen in diesem Verfahrensstadium regelmäßig nicht veröffentlicht. Nach Informationen der ARD soll der Mann zu dem operativen Umfeld jener Gruppe gehört haben, die die Sprengsätze angebracht haben soll; eine offizielle Bestätigung dafür liegt nicht vor. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich nicht zu konkreten Beweismitteln oder Einzelheiten des mutmaßlichen Tathergangs und verwies auf das laufende Verfahren.

Die Ermittlungen beziehen sich auf die Explosionen und Lecks an den Leitungen, die am 26. September 2022 in der Ostsee entdeckt wurden. Seither arbeiten deutsche, nordische und weitere internationale Behörden an der Aufklärung der Sabotageakte. In Deutschland hatte die Spurensuche in den vergangenen Jahren unter anderem zu umfangreichen forensischen Auswertungen und internationaler Rechtshilfe geführt. Die Festnahme in Pula reiht sich in diese längerfristigen Ermittlungsmaßnahmen ein.

Über Haftfragen und eine mögliche Übergabe an die deutschen Behörden entscheiden nun kroatische Gerichte. Solche Verfahren folgen den Regeln der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Üblicherweise werden dabei Haftgründe geprüft, Fristen gesetzt und Anträge der jeweils ersuchenden Behörde bewertet. Welche Fristen und Rechtsmittel im konkreten Fall gelten, ist noch offen.

Politisch bleibt der Fall sensibel: Die Attacken auf energiepolitisch bedeutsame Infrastruktur hatten 2022 die Debatte über Schutz und Verwundbarkeit europäischer Netze verschärft. Für die Bundesanwaltschaft steht nun die weitere gerichtsfeste Aufarbeitung im Vordergrund. Dabei gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung; ob und gegen wen Anklage erhoben wird, hängt von den Ergebnissen der noch andauernden Auswertung von Spuren, Zeugenaussagen und internationaler Rechtshilfe ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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