Kurzmeldung
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 3. September 2026 um 9:00 Uhr in Karlsruhe (Herrenstraße 45a) über die urheberrechtliche Zulässigkeit, Fotografien ohne Einwilligung der Urheber zu vervielfältigen, um Datensätze für das Training generativer Künstlicher Intelligenz zu erstellen. Das Revisionsverfahren läuft unter dem Aktenzeichen I ZR 281/25. Kläger ist nach Angaben aus dem Verfahren ein Berufsfotograf; beklagt ist der gemeinnützige eingetragene Verein LAION e. V., der einen großen, öffentlich zugänglichen Bild‑Text‑Datensatz bereitstellt.
Die Vorinstanzen in Hamburg wiesen die Klage mehrheitlich ab. Sie ordneten die streitige Nutzung dem Bereich „Text und Data Mining“ zu, der nach dem Urheberrechtsgesetz unter engen Voraussetzungen Schranken zugunsten automatisierter Auswertung kennt. Strittig ist, ob die Reproduktion einzelner Werke zur automatisierten Analyse und Mustererkennung auch dann gedeckt ist, wenn die so erzeugten Datensätze öffentlich verfügbar bleiben und die Urheber zuvor nicht einzeln zugestimmt haben.
Kernfragen der Verhandlung sind unter anderem: Welchen Schutzumfang hat das Verwertungsrecht des Fotografen bei großskaliger Vervielfältigung? Genügen technische Maßnahmen und Widerspruchsmechanismen, die ein Datensatzanbieter vorlegt, um die Schrankenregelung anzuwenden? Und ist eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich, weil die einschlägigen Schranken unionsrechtlich geprägt sind?
Rechtswissenschaftler und Branchenvertreter erwarten, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs Leitlinien für die Praxis setzen wird. Eine Entscheidung kann sowohl Forschungseinrichtungen als auch kommerzielle Anbieter in Deutschland und Europa betreffen, weil sie erstmals verbindlich auslegen würde, wie weit die Ausnahmen für Text‑ und Data‑Mining beim Aufbau von Trainingskorpora reichen. Ein Urteil am Verhandlungstag wird nicht erwartet; der Bundesgerichtshof kündigte bereits an, die Entscheidung noch beraten zu wollen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).