Kurzmeldung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 27. Oktober 2026 einen aktualisierten Arbeitsstand zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall veröffentlicht. Die interaktive Karte und die zugehörigen Listen zeigen, dass in Schleswig‑Holstein nach der aktuellen geologischen Vorprüfung nur noch wenige Teilgebiete weiter untersucht werden sollen; großflächige Bereiche des Landes sind demnach aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Darstellung dokumentiert den momentanen Verfahrensstand, nicht aber eine Entscheidung über einen konkreten Standort.
Nach Auswertung der BGE‑Karten und der Länderübersichten nennen regionale Medien und Behörden unter anderem Teilgebiete rund um Bad Bramstedt sowie Bereiche im Kreis Segeberg. Weitere in Berichten auftauchende Bezeichnungen beziehen sich auf Orte wie Großenaspe und Boostedt sowie auf Küstenbereiche bei Schwedeneck; außerdem werden Teilgebiete im Bereich des Glückstadt‑Grabens erwähnt. Diese Nennungen beruhen auf der Kartendarstellung der BGE und auf begleitenden Fachdokumenten, nicht auf bereits vor Ort begonnenen Erkundungen.
Sowohl das Landesministerium als auch die BGE weisen darauf hin, dass die jetzt vorgelegten Karten lediglich die abgeschlossenen ersten Prüfschritte abbilden. Nach dem Standortauswahlgesetz folgen weitere fachliche Bewertungen und Beteiligungsprozesse; erst nach Abschluss von Phase I kann das Gesetz die Festlegung von Standortregionen erlauben. Konkrete Erkundungen oder Entscheidungen über Erkundungsbergwerke sind erst in späteren Verfahrensphasen vorgesehen.
Umweltverbände in Schleswig‑Holstein kritisieren die Veröffentlichung: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert nach wie vor größere Transparenz und strengere Schutzkriterien, insbesondere zum Grundwasserschutz und zur landwirtschaftlichen Nutzung. Die BGE betont hingegen, dass Ausschlusskriterien und fachliche Prüfungen Bestandteil des Verfahrens bleiben.
Kurz: Der Arbeitsstand vom 27. Oktober 2026 verengt die Zahl der in Schleswig‑Holstein weitergeprüften Teilgebiete, stellt aber keine endgültige Standortentscheidung dar. Die interaktive Karte der Bundesgesellschaft für Endlagerung und die zugehörigen Fachunterlagen bilden die maßgebliche Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).