Die Bundesnetzagentur hat angeregt, die gesetzlich festgelegten Mindestfüllstände für deutsche Gasspeicher abzuschaffen. Präsident Klaus Müller sagte der Wochenzeitung Die Zeit, die Vorgaben hätten in der Gaskrise 2022 verlässlich gewirkt, setzten unter veränderten Marktbedingungen jedoch zunehmend Fehlanreize und verzerrten die Preisbildung. Aus Sicht der Behörde solle geprüft werden, ob marktwirtschaftliche Instrumente die Versorgungssicherheit effizienter gewährleisten können als starre Quoten.
Die aktuellen Regeln sind im Energiewirtschaftsgesetz verankert und schreiben saisonale Zielmarken vor, darunter 95 Prozent zum 1. November. Sie entstanden aus den Erfahrungen des Jahres 2022, um leere Speicher zu verhindern und das Risiko extremer Preisspitzen zu mindern. Seither waren die Gasspeicher wiederholt frühzeitig hoch befüllt; die Großhandelsmärkte haben sich stabilisiert. Vor diesem Hintergrund stellt die Bundesnetzagentur die Frage, ob feste Mindeststände weiterhin notwendig sind oder ob sie Handelsentscheidungen in Phasen milder Winter und hoher LNG-Verfügbarkeit ungewollt verteuern.
Das Bundeswirtschaftsministerium reagierte zurückhaltend. Man teile das Ziel hoher Versorgungssicherheit, betonte aber, dass mögliche Anpassungen gründlich geprüft werden müssten. Auch Gasspeicherbetreiber und Branchenverbände warnen vor einem zu schnellen Rückbau von Schutzmechanismen: Strategische Reserven seien in unsicheren Lagen schwer zu ersetzen, etwa bei witterungsbedingten Nachfragespitzen oder Störungen in Lieferketten.
Politisch und rechtlich steht damit eine Abwägung an: Befürworter einer Lockerung erwarten präzisere Preissignale, geringere Vorratskosten und eine flexiblere Fahrweise der Speicher. Kritiker verweisen auf den Charakter der Speicher als „Versicherung“ gegen Schocks sowie auf europäische Vorgaben. EU-Regeln zur Speicherbefüllung und Transparenz bleiben unabhängig von nationalen Quoten wirksam und müssten weiter berücksichtigt werden.
Ein konkreter Gesetzesvorschlag oder Zeitplan liegt bislang nicht vor. Änderungen an den Mindestfüllständen bedürften einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes und damit eines parlamentarischen Verfahrens. Die Bundesregierung beobachtet nach eigenen Angaben fortlaufend Marktlage und Speicherstände. Fest steht: Ob die Pflichtziele bleiben oder fallen, entscheidet sich an der Schnittstelle zwischen Versorgungssicherheit und Marktsteuerung – und an der Frage, wie viel staatliche Vorgabe es in einem inzwischen entspannteren, aber weiterhin volatilen Gasmarkt braucht.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).