Politik

Bundesrat fordert bundesweite Gebäudedatenbank zur Wärmeplanung

Der Bundesrat hat am 3. September 2026 in einer Stellungnahme Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes verlangt und insbesondere eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank gefordert.

Der Bundesrat hat in einer am 3. September 2026 übermittelten Stellungnahme Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes gefordert. Zentrale Forderung der Länderkammer ist eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank, um die kommunale Wärmeplanung verlässlich zu unterlegen. Die Stellungnahme ist als Unterrichtung mit der Drucksache 21/7821 beim Deutschen Bundestag eingegangen; der zugrunde liegende Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt die Drucksache 21/6587.

Der Entwurf der Bundesregierung zielt darauf, die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen. Für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern sind Erleichterungen in Form einer vereinfachten, sogenannten kleinen Wärmeplanung vorgesehen, um Verwaltungsaufwand und Kosten zu senken. Der Bundesrat erkennt diese Entlastungsziele an, warnt jedoch, ohne belastbare, vergleichbare Gebäude- und Energiedaten drohten Planungsfehler und Verzögerungen in der Wärmewende. Die vorgeschlagene einheitliche Gebäudedatenbank soll Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Kommunen praktikabler machen und bundesweit konsistente Grundlagen für Entscheidungen schaffen.

Nach Auffassung der Länder reichen die bisher im Entwurf vorgesehenen Regeln zur Datenübermittlung und zur Datensicherheit nicht aus. Sie bemängeln, dass unterschiedliche technische Voraussetzungen und begrenzte Personalressourcen vieler kleiner Kommunen unzureichend berücksichtigt werden. Neben verbindlicheren Standards für Formate und Schnittstellen verlangen sie klare Vorgaben zur Finanzierung der Datenerhebung. Aus Sicht der Länderkammer müssen Datenschutz und IT-Sicherheit von Beginn an mitgeplant werden, um Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu sichern.

Verfahrensrechtlich ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Stellungnahme des Bundesrates entfaltet jedoch politisches Gewicht. Sie kann den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen und zu Änderungen führen. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz prüfen die Einwände und legen dem Deutschen Bundestag üblich eine Gegenäußerung vor. Der weitere Verlauf im Parlament hängt maßgeblich davon ab, ob sich Bund und Länder über Ausgestaltung und Finanzierung der Dateninfrastruktur für die kommunale Wärmeplanung verständigen.

Der aktuelle Anlass ist die Übermittlung der Stellungnahme an den Deutschen Bundestag. Hintergrund ist das bereits laufende Vorhaben, die Verfahren zur Wärmeplanung zu straffen und Kommunen differenziert nach Größe zu entlasten. Der Bundesrat macht nun geltend, dass Entbürokratisierung nur mit verlässlichen Daten tragfähig sei und dass bundeseinheitliche Standards notwendig sind, um Planbarkeit, Rechtssicherheit und Vollzugstauglichkeit zu gewährleisten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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