Politik

Bundesrat will mehr Künstliche Intelligenz in der Bauleitplanung

Im Zuge der Beratungen zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts bekräftigt der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Forderung, KI in Planungsverfahren systematisch zu nutzen.

Vor den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag über den Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts drängt der Bundesrat auf einen breiteren und gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bauleitplanung. In einer Stellungnahme, die auf die Bundesratssitzung vom 6. März 2026 zurückgeht und nun im Lichte des Gesetzgebungsverfahrens erneut Relevanz erhält, heißt es, KI-Lösungen bräuchten ausreichende Mittel, klare rechtliche Leitplanken und interoperable Datenstandards.

Der seit dem 8. Juli 2026 im Bundestag vorliegende Gesetzentwurf sieht eine weitgehende Digitalisierung der Bauleitplanverfahren vor. Er nennt Fristen zur Verfahrensbeschleunigung und schafft die Grundlage, digitale Werkzeuge sowie standardisierte Datenformate verbindlich vorzuschreiben. Daran anknüpfend fordert der Bundesrat, die Nutzung KI-gestützter Verfahren ausdrücklich zu ermöglichen, etwa für Umweltprüfungen, Beteiligungsprozesse und die Auswertung raumrelevanter Daten. Die Länderkammer betont zugleich Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit automatisierter Auswertungen.

Inhaltlich bleibt die Bundesratsposition eine politische Erwartung, keine unmittelbare Rechtsänderung. Konkrete Pflichtvorgaben für bestimmte Systeme werden nicht formuliert. Stattdessen verweist die Stellungnahme auf den hohen Investitionsbedarf für Hard- und Software in den Verwaltungen, auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Plattformen und auf einheitliche, offene Schnittstellen, damit Kommunen digitale Werkzeuge und KI praxistauglich einsetzen können.

Für den weiteren parlamentarischen Prozess zeichnet sich damit eine Doppelaufgabe ab. Erstens geht es um den Umfang verbindlicher Digitalstandards in Bauleitverfahren, etwa zur digitalen Bekanntmachung, zur einheitlichen Datenhaltung und zur revisionssicheren Dokumentation. Zweitens stellt sich die Frage, ob und wie Förderprogramme, Prüfpflichten und Vorgaben zur Algorithmustransparenz gesetzlich festgelegt werden. Für Kommunen steht die Ressourcenausstattung im Vordergrund; für die Aufsicht sind klare Zuständigkeiten und Verfahren zur Kontrolle automatisierter Auswertungen zentral. Für Rechtssicherheit kommen präzise Regeln zum Datenzugang, zur Haftung bei fehlerhaften Auswertungen und zur Aufsicht über eingesetzte Systeme in Betracht.

Der politische Zeitplan hängt von den Beratungen im Bundestag ab. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt der Appell des Bundesrates ein gewichtiges Signal an Gesetzgeber und Verwaltung, jedoch ohne unmittelbare Bindungswirkung. Der aktuelle Gesetzentwurf liefert den formalen Rahmen, in dem die Forderungen nach Künstlicher Intelligenz in der Bauleitplanung konkretisiert oder verworfen werden können.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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