Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages schwerwiegende Mängel bei den sogenannten Korridorsanierungen der Deutschen Bahn festgestellt. Laut übereinstimmenden Medienberichten, die sich auf das Schreiben an das Parlament beziehen, heißt es darin: Die ersten Korridorsanierungen zeigten gravierende Fehlentwicklungen.
Die Prüfer bemängelten insbesondere, dass vorgelegte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht belastbar seien und Erfolgskontrollen lückenhaft dokumentiert würden. Das Bundesverkehrsministerium solle die Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Maßnahme haushaltsrechtskonform nachweisen und die Defizite zügig beheben. Der Rechnungshof verweist dabei ausdrücklich auf den Zusammenhang mit der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen Schiene.
Bundesverkehrsministerium und Deutsche Bahn hatten Mitte Oktober 2026 auf Probleme bei den Generalsanierungen reagiert. Mit einem gemeinsamen Fünf-Punkte-Plan kündigten das Ministerium und die DB InfraGO an, die Zahl der geplanten Korridorsanierungen im Zeitraum 2027 bis 2031 von 21 auf 13 zu reduzieren, Inbetriebnahmen gestuft vorzunehmen und einheitliche Standards für Steuerungs- und Stellwerkstechnik verbindlich festzulegen. Beide Organisationen betonten, das Prinzip der Korridorsanierung bleibe richtig; der Ansatz solle verlässlicher umgesetzt werden, um Termin- und Kostenrisiken zu begrenzen.
Das Sanierungskonzept sieht vor, stark befahrene Fernverkehrskorridore für einen definierten Zeitraum weitgehend zu sperren, um Gleise, Weichen, Leit- und Sicherungstechnik sowie Bahnhöfe grundlegend zu erneuern. Ziel ist es, Störungen dauerhaft zu verringern und die Leistungsfähigkeit des Netzes zu erhöhen. In der Praxis führten jedoch längere Sperrzeiten, Kostensteigerungen und reduzierte Umfänge einzelner Bauleistungen zu Kritik aus Politik und Branche. Bereits frühere Unterlagen des Bundestags hatten auf erheblichen Lernbedarf in Planung, Risikoabschätzung und Erfolgskontrolle hingewiesen.
Sollte das Bundesverkehrsministerium die vom Rechnungshof geforderten Nachweise nicht in der verlangten Form erbringen, drohen nach Einschätzung aus Parlamentskreisen Verzögerungen bei laufenden und geplanten Projekten sowie strengere haushaltsrechtliche Prüfungen. Möglich sind zudem Anpassungen bei Priorisierung, Umfang und Finanzierung des Gesamtprogramms.
Die Deutsche Bahn verweist auf die Notwendigkeit, das überlastete Netz zügig zu ertüchtigen, und kündigte an, Lehren aus den ersten Projekten zu ziehen. Der Bundesrechnungshof hält indes fest, dass Tempo und Umfang der Sanierungen nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit gehen dürften und verlangt transparente, belastbare Entscheidungsgrundlagen für jede weitere Korridorsanierung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).