Politik

Bundestag rügt fehlenden Ticketverkauf von Wettbewerbern in Bahn-App

Der Bundestag hält fest: Der DB Navigator vermittelt weiterhin keine Tickets von Wettbewerbern. Bundesnetzagentur und Parlament diskutieren Vorgaben für offene Schnittstellen, transparente Auskünfte und eine faire Einnahmeaufteilung.

Der Deutsche Bundestag hat am 28. August 2026 in Unterlagen und Beratungen festgehalten, dass die App der Deutschen Bahn, der DB Navigator, weiterhin keine Fahrkarten von Wettbewerbern vermittelt. In den Papieren wird dies als Hürde für den Marktzugang neuer Anbieter im Ticketvertrieb gewertet und als Einschränkung der Wahlfreiheit für Reisende beschrieben.

Als belegte Tatsachen führen die Dokumente an, dass die Vertriebskanäle des Konzerns – insbesondere bahn.de und der DB Navigator – den digitalen Ticketverkauf in Deutschland prägen und die technische Anbindung externer Anbieter bislang begrenzt ist. Die Bundesnetzagentur hat in jüngeren Entscheidungen zur Marktöffnung im Fernverkehr die Notwendigkeit fairer technischer und wirtschaftlicher Anbindungen betont. Zielperspektiven in den regulierungsbezogenen Verfahren zielen darauf, neuen Fernverkehrsanbietern bis Ende des Jahrzehnts einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Die Deutsche Bahn verweist in Stellungnahmen auf den kontinuierlichen Ausbau digitaler Angebote und auf bereits integrierte länderübergreifende Tickets, hält aber an der bestehenden Vertriebsarchitektur fest. In den Bundestagsunterlagen wird als möglicher Regulierungsbedarf benannt: offene Schnittstellen, transparente Auskunfts- und Vergleichsmöglichkeiten sowie eine nachvollziehbare Einnahmeaufteilung zwischen beteiligten Verkehrsunternehmen.

Die Papiere benennen auch institutionelle Zuständigkeiten: Die Bundesnetzagentur führt die einschlägigen Verfahren zur Marktöffnung und setzt dabei auf diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen. Das Bundesverkehrsministerium ist in die weiteren Gespräche eingebunden. Konkrete gesetzgeberische Schritte oder verbindliche Fristen nennen die vorliegenden Quellen nicht; sie betonen vielmehr die Prüfung möglicher Vorgaben und die Abstimmung mit betroffenen Unternehmen.

Für Fahrgäste könnten offenere Schnittstellen vor allem mehr Vergleichbarkeit, zusätzliche Buchungsoptionen und eine einfachere Reiseplanung bringen. Für neue Fernverkehrsanbieter würde eine bessere Sichtbarkeit in etablierten Vertriebskanälen den Zugang zu potenziellen Kundinnen und Kunden erleichtern. Gleichzeitig verweisen die Unterlagen auf offene Fragen: Wie lassen sich Einnahmen zwischen verschiedenen Anbietern und Verkehrsverbünden sicher, datenschutzkonform und zeitnah verteilen? Welche technischen Standards sind dafür erforderlich und wer setzt sie durch? Diese Punkte werden ausdrücklich als zu klärende Voraussetzungen benannt, nicht als bereits entschiedene Maßnahmen.

Der Bundestag hält damit den Status quo fest und rahmt den weiteren Prüfprozess. Die Trennung zwischen gesicherten Feststellungen, eingeordneten Bewertungen und möglichen Folgen wird in den Unterlagen hervorgehoben; weitergehende Zusagen, Pflichten oder Fristen werden nicht behauptet.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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