Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in der Bundestagsdrucksache 21/7576 Angaben zur Förderung des Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration übermittelt. Demnach wurden für die Jahre 2023 bis 2025 Zuwendungen aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Höhe von insgesamt rund 2,42 Millionen Euro bereitgestellt und ausgezahlt. Für 2023 seien geprüfte Ist‑Ausgaben von 720.344,40 Euro bestätigt worden; für 2024 wurden 1.450.348,30 Euro ausgezahlt; für 2025 sind 249.661,12 Euro dokumentiert.
Nach Regierungsangaben ist die Prüfung der Verwendungsnachweise für 2023 abgeschlossen und ohne Beanstandungen geblieben. Die Verwendungsnachweise für Maßnahmen, die 2024 begonnen wurden, sowie für 2025 befanden sich zum Zeitpunkt der Auskunft noch in der Prüfung. Für 2025 gilt laut Bundesregierung eine Frist zur Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises bis zum 31. Dezember 2026. Rückforderungsbescheide für die genannten Förderjahre lagen demnach nicht vor.
Anlass der Aufklärung war eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion. Zuvor hatten zivilgesellschaftliche Recherchen Fragen zu Teilen der Verwendungsnachweise und zu organisatorischen Verflechtungen im Umfeld des Zuwendungsempfängers aufgeworfen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die regulären Bewilligungsverfahren, auf die Prüfung der Fördervoraussetzungen vor Auszahlung und auf laufende Erfolgskontrollen. Hinweise auf dienstliche Kontakte zwischen der Leitungsebene der BKM und dem Vorsitzenden eines Vereins, der als alleiniges Gesellschafterorgan der geförderten Gesellschaft genannt wird, sind in der Drucksache dokumentiert; zu Inhalten dieser Kontakte macht die Bundesregierung keine näheren Angaben.
Faktisch belegt die Antwort damit die Summen der Auszahlungen und den Stand der Prüfverfahren. Offen bleiben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die abschließenden Bewertungen der Verwendungsnachweise für 2024 und 2025 sowie etwaige Folgemaßnahmen, falls im Zuge der Prüfungen Beanstandungen entstehen sollten. Politisch berührt der Vorgang Fragen nach Transparenz und Kontrolle bei Zuwendungen an Träger im Feld politischer und kultureller Bildung. Zuständig für die fachaufsichtliche Bewertung ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Der Vorgang ist in Deutschland angesiedelt: Es geht um Haushaltsmittel des Bundes, parlamentarische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag und die Beantwortung einer Kleinen Anfrage. Die Bundesregierung trennt in ihrer Darstellung zwischen festgestellten Tatsachen (Auszahlungen, Prüfstände) und noch ausstehenden Bewertungen (endgültige Verwendungsnachweise 2024 und 2025).
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).