Berlin

Lösegeldforderung nach Hackerangriff auf Berliner Landesnetz bestätigt

Nach dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz ist am 28. August 2026 eine Lösegeldforderung eingegangen. Betroffen sind vor allem die Senatsverwaltungen für Mobilität sowie für Stadtentwicklung; Ermittlungen und forensische Analysen laufen.

Nach dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz ist eine Lösegeldforderung eingegangen. Das bestätigte die Senatskanzlei am 28. August 2026. Die Lageeinschätzung der Landesregierung wurde daraufhin ausgeweitet; im Fokus stehen vor allem der Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner beriet am Morgen mit Verantwortlichen der Sicherheitsbehörden über das weitere Vorgehen. Das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft ermitteln, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt die technische Analyse. Nach früheren Störungen wurde die IT der Senatsverwaltung für Mobilität zeitweise vom Landesnetz getrennt, um Risiken einzugrenzen. Inzwischen sind einzelne Bereiche schrittweise wieder angebunden, zugleich laufen forensische Prüfungen der betroffenen Systeme.

Zum Umfang möglicher Datenabflüsse machten die Behörden am Donnerstag keine abschließenden Angaben. Hinweise auf entwendete Informationen aus den genannten Geschäftsbereichen liegen vor; welche Datenkategorien und -mengen betroffen sind, blieb zunächst offen. Die Senatskanzlei betonte, die Eindämmung des Vorfalls und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hätten Priorität. Über Inhalte und Bedingungen der Erpressung äußerte sich die Landesregierung nicht.

Der Angriff hat politische und organisatorische Fragen zur Cybersicherheit der Berliner Verwaltung neu aufgeworfen. Diskutiert werden die Absicherung zentraler Fachverfahren, das Patch- und Schwachstellenmanagement sowie die Zuständigkeiten zwischen zentralem IT-Dienstleister und einzelnen Senatsverwaltungen. Aus der Verwaltung heißt es, externe Schnittstellen und besonders exponierte Dienste würden derzeit vorrangig überprüft.

Rechtlich und operativ hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob personenbezogene oder dienstliche Verschlusssachen abgeflossen sind und welches Schadensrisiko sich daraus für Bürgerinnen, Bürger und Beschäftigte ergibt. Die Ermittlungsbehörden wollen hierzu nach Abschluss der laufenden Auswertungen informieren. Bis dahin bleiben zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen den betroffenen Stellen maßgeblich, um weitere Folgen des IT-Vorfalls zu verhindern.

Das Berliner Landesnetz bildet die technische Grundlage für die digitale Zusammenarbeit der Senatsverwaltungen. In einem solchen Lagebild liegt die Koordinierung beim Chef des Hauses, hier der Senatskanzlei; operative Ermittlungen verantworten das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft, während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Anforderung bei Analyse, Härtung und Wiederanlauf unterstützt. Die schrittweise Wiederanbindung einzelner Bereiche bei parallel laufender Forensik entspricht dem Ansatz, betroffene Systeme kontrolliert zu isolieren, Logdaten auszuwerten und Zugriffsrechte neu zu bewerten, bevor reguläre Dienste wieder hochgefahren werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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