Politik

Bundesregierung legt Bericht zur starken Stelle vor

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Arbeit der bundesweiten Ansprechstelle starke Stelle übermittelt. Er enthält Angaben zu Start, Aufgaben, Finanzierung und erster Bilanz.

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag ihren Bericht zur Tätigkeit der starken Stelle vorgelegt. Laut Drucksache 21/1829 informiert die Regierung über Auftrag, Arbeitsweise und Finanzierung der bundesweiten Ansprechstelle, die sich an bedrohte kommunale Amts- und Mandatsträger richtet.

Die starke Stelle wurde im Januar 2024 eingerichtet. Zuständig für den Auftrag ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das die operative Durchführung der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention übertrug. Die Ansprechstelle berät laut Bericht vertraulich und auf Wunsch anonym. Zielgruppe sind Betroffene aus Verwaltungen und Mandaten in den Kommunen, die Bedrohungen, Hass oder Einschüchterungen erfahren.

Zur Finanzierung hält der Bericht fest, dass bis Ende 2027 insgesamt bis zu 1 Million Euro vorgesehen sind. Für das Jahr 2026 nennt die Regierung im Haushaltsplan spezifische Mittelansätze. Die Bundesregierung betont, dass die Ausgaben die Beratungsarbeit, den Ausbau von Strukturen sowie die Vernetzung mit bestehenden Unterstützungsangeboten abdecken sollen.

Zur Bilanz führt der Bericht aus, dass direkte Beratungen und eingegangene Meldungen erfasst werden. Nicht jede Aktivitätsform – etwa fachliche Veranstaltungen oder Messeauftritte – werde statistisch getrennt ausgewiesen. Die starke Stelle vernetze sich mit Sicherheitsbehörden, kommunalen Spitzenverbänden und zivilgesellschaftlichen Partnern, um Anlaufwege zu verkürzen und das Angebot bekannter zu machen.

Hintergrund sind zunehmende Berichte über Bedrohungen gegen lokalpolitisch Engagierte, die im Bundestag wiederholt thematisiert wurden. Abgeordnete hatten Auskünfte zu Arbeitsumfang, Zahl der Kontakte und zur finanziellen Ausstattung verlangt. Der Regierungsbericht liefert hierzu geprüfte Eckdaten und verweist auf die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat für die Finanzierung sowie auf die Durchführung durch die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention.

In der Bewertung ordnet die Bundesregierung die starke Stelle als ergänzendes Instrument zum Schutz kommunal Engagierter ein. In der parlamentarischen Debatte wurde vor allem mehr Transparenz bei der Datenerhebung und eine größere Reichweite der Angebote angemahnt. Weitergehende Aussagen über Wirksamkeit und Bedarf erfordern laut Bericht eine fortlaufende, differenzierte Dokumentation der Aktivitäten und Beratungsergebnisse.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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