Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2026 zwei Evaluationsberichte zur Wirkungsprüfung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Zentrale Feststellung: Der Linienbedarfsverkehr ist in vielen Kommunen als ergänzendes ÖPNV‑Angebot verankert und schließt belegte Angebotslücken in Randzeiten und dünn besiedelten Gebieten. Belastbare Nachweise zu Effekten auf den Autoverkehr, den Modal Split und die CO2‑Emissionen bleiben wegen lückenhafter und uneinheitlicher Datenerhebung jedoch eingeschränkt.
Die Evaluation wurde im Auftrag der Bundesregierung von der Bundesanstalt für Straßenwesen koordiniert. Fachlich beteiligt waren Forschungseinrichtungen, darunter das Karlsruher Institut für Technologie, sowie private Partner. Untersucht wurden insbesondere die neu eingeführten Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr und der privatwirtschaftlich organisierte gebündelter Bedarfsverkehr sowie die Umsetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit im Taxen‑ und Bedarfsverkehr. Grundlage der Berichte sind Erhebungen zu Angebotsformen, Befragungen von Anbietern, Genehmigungsbehörden und Nutzenden sowie Fallanalysen.
Den Berichten zufolge wird der Linienbedarfsverkehr häufiger als erwartet in bestehende ÖPNV‑Strukturen eingebunden und fungiert vielfach als Zubringer und Abbringer zu Schienen‑ und Buslinien. Der gebündelter Bedarfsverkehr tritt seltener auf und überwiegend in kommerziellen Geschäftsmodellen. Mehrere Genehmigungsbehörden meldeten Auslegungs‑ und Umsetzungsfragen; empfohlen werden präzisere Leitlinien und eine stärker standardisierte Genehmigungspraxis.
Als zentrales Defizit heben die Autorinnen und Autoren die fehlende Verfügbarkeit systematischer, bundesweit vergleichbarer Betriebs‑ und Nutzungsdaten hervor. Vorgeschlagen werden verpflichtendere Datenerfassungen durch Anbieter, klarere Meldepflichten gegenüber Behörden und weiterführende Untersuchungen, um Wirkungen auf Verkehrsmittelwahl und Klimaschutzziele quantifizieren zu können. Bei der Barrierefreiheit stellen die Berichte Teilerfolge fest, verweisen aber auf Lücken bei Kontrollen und belastbaren Erhebungen.
Für die Verkehrspolitik ergeben sich daraus kurzfristig handhabbare Schritte: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Kommunen erhalten Empfehlungen zur Vereinheitlichung von Verfahren, zur Stärkung der Datengrundlagen und zur begleitenden Förderung. Darüber hinaus regen die Evaluatoren an, Beobachtungszeiträume zu verlängern, um mittel‑ bis langfristige Effekte besser abschätzen zu können. In der Parlamentsberichterstattung des Deutscher Bundestag wird der Integrationserfolg des Linienbedarfsverkehrs hervorgehoben; zugleich bleibt die Politik gefordert, Nachhaltigkeitswirkungen mit belastbaren Zahlen zu unterlegen.
Die Berichte trennen klar zwischen beobachteten Integrationserfolgen und offenen Wirkungsnachweisen. Sie machen deutlich: Ohne standardisierte Datenflüsse bleibt die Evaluation zentraler Ziele der PBefG‑Reform – Verlagerung, Effizienz, Klimaschutz und Teilhabe – nur eingeschränkt möglich.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).