Kurzmeldung
In einer Antwort an den Deutschen Bundestag vom 19. Oktober 2026 legt die Bundesregierung die zentrale Voraussetzung für die statistische Erfassung von Straftaten an Kirchen, Kapellen und religiösen Symbolen dar: Eine Zuordnung zum Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität setzt hinreichende Anhaltspunkte für ein politisches Motiv voraus. Fehlen derartige Hinweise, werden die Taten in den allgemeinen Deliktsgruppen der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Als Indizien für eine Einstufung als politisch motivierte Kriminalität nennt die Bundesregierung Merkmale wie politische Parolen am Tatort, Bekennerschreiben, eine politisch konzipierte Tat oder belastbare Bezüge zu extremistischen Szenen. Ohne diese Elemente werden Vorgänge beispielsweise als Sachbeschädigung oder Brandstiftung erfasst — ohne separate Zählkategorie nach religiösem Bezug. Eine eigenständige bundesweite Kategorie „Christenfeindlichkeit“ außerhalb des PMK-Systems ist demnach nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung betont, dass die statistische Zuordnung nichts an der praktischen Gefahrenabwehr, Prävention und Strafverfolgung ändere: Schutzmaßnahmen für religiöse Einrichtungen blieben unabhängig von der Statistik bestehen. Operativ zuständig für die Einordnung sind die Landespolizeien und das Bundeskriminalamt; das bundeseinheitliche PMK-Verfahren bildet die Grundlage für politisch motivierte Delikte.
Forschungsstellen und Betroffenenverbände weisen darauf hin, dass unterschiedliche Erfassungsweisen zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Lage führen können. Einige Länderberichte führen separate Zielkategorien wie „Kirche“ oder „religiöses Symbol“ auf, während bundesweite PMK-Statistiken ausschließlich politisch motivierte Taten gesondert darstellen. Im Bundestag wird deshalb über eine mögliche Vereinheitlichung der Erfassung diskutiert: Befürworter erwarten ein vollständigeres Lagebild, Kritiker warnen vor einer Aufweitung des PMK-Begriffs und vor rechtlichen Unsicherheiten bei der Zurechnung politischer Motive.
Die Antwort der Bundesregierung legt den aktuellen Rechts- und Verfahrensstand dar; sie kündigt keine unmittelbaren Änderungen an. Weitere politische Entscheidungen wären erforderlich, um die Erfassungspraxis bundesweit zu vereinheitlichen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).