Die Bundesregierung hat am 25. August 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Potenzial automatisierter Prüfverfahren im Bauwesen beantwortet. Nach Regierungsangaben ist ein Pilot- oder Demonstrationsbetrieb für vollautomatisierte Baugenehmigungen im Echtbetrieb derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen verweist die Antwort auf laufende Digitalisierungsvorhaben und die Notwendigkeit, rechtliche und haftungsrechtliche Rahmenbedingungen zu klären.
Die AfD-Fraktion hatte nach Praxistauglichkeit, Rechtsgrundlagen und Grenzen sogenannter automatisierter Code-Prüfungen gefragt, die auf digitalen Gebäudemodellen basieren, sowie nach dem Stand von Building Information Modeling und digitalen Bauanträgen. In der Antwort wird ausgeführt, dass die Digitalisierung des Verfahrens voranschreite, etwa mit standardisierten Datenformaten und einem Einer-für-Alle-Dienst für den digitalen Bauantrag. Zugleich betont die Bundesregierung, dass vollautomatisierte Verwaltungsakte besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen.
Hervorgehoben wird § 35a VwVfG, der den automatisierten Erlass eines Verwaltungsakts grundsätzlich ermöglicht, hierfür aber eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sowie die Wahrung materieller und verfahrensrechtlicher Garantien verlangt. Auch die Datenschutz-Grundverordnung setzt enge Vorgaben für die Verarbeitung und automatisierte Auswertung personenbezogener Daten. Nach Darstellung der Bundesregierung ist daher sicherzustellen, dass Ermessensentscheidungen und Abwägungen weiterhin durch sachkundige Mitarbeitende getroffen oder verantwortet werden.
Pilotvorhaben zur Erprobung technischer Werkzeuge hält die Bundesregierung für möglich, sofern Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen klar definiert sind. Ein flächendeckender Einsatz vollautomatischer Genehmigungen, der den menschlichen Entscheidungsakt ersetzt, wird jedoch nicht angestrebt. Als aussichtsreich gelten unterstützende Prüftools, die formale und regelbasierte Aspekte effizienter bearbeiten können, ohne das behördliche Ermessen zu substituieren.
Aus Sicht von Kommunen und Planungsbüros bleiben standardisierte Schnittstellen, Qualifizierung von Fachpersonal und Haftungsfragen zentral, wenn digitale Prüfungen in größerem Umfang eingesetzt werden sollen. Politisch verweist die Antwort auf die erforderliche Koordination zwischen Bund und Ländern sowie die Einbindung des Deutschen Bundestages bei etwaigen gesetzlichen Anpassungen. Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage mögliche Effizienz- und Kostenvorteile betont; die Bundesregierung stellt dem den aktuellen Stand der Programme und die rechtlichen Voraussetzungen gegenüber.
Mit der Klarstellung, derzeit keinen Echtbetrieb für vollautomatisierte Baugenehmigungen anzustreben, bündelt die Bundesregierung die Debatte auf rechtsstaatliche Absicherung, Datenschutz und haftungsfeste Verfahren; technische Innovationen sollen dabei als Unterstützung der Verwaltung weiterentwickelt werden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).