Die Bundesregierung hat am 5. Oktober 2026 Pläne bekräftigt, Opfer häuslicher Gewalt bei der Lösung aus gemeinsam abgeschlossenen Mietverträgen rechtlich besser zu stellen. Kernpunkt des Vorhabens ist, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, statt einer gerichtlichen Wohnungszuweisung die Zustimmung des gewalttätigen Vertragspartners zur Kündigung zu verlangen; das Gericht soll diese Zustimmung ersetzen können, wenn der Täter nicht kooperiert. Diese Regelung findet sich in Entwürfen und Stellungnahmen, die der Bundesrat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Frühjahr 2026 in die parlamentarische Beratung gaben und die nun von der Bundesregierung aufgegriffen werden. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105811.pdf?utm_source=openai))
Sachlicher Hintergrund: Bisher bietet das Gewaltschutzgesetz vor allem zivilrechtliche Instrumente wie Wohnungszuweisungen, Kontakt- und Näherungsverbote. In der Praxis stehen jedoch viele Opfer nach einem Aufenthalt in Frauenhäusern oder bei Angehörigen vor der Hürde, für eine neue Anmietung eine Abmeldung aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu benötigen. Mehrere Länderinitiativen — zuletzt ein Gesetzentwurf des Bundesrats aus März 2026 sowie Beschlüsse von Landesjustizministern — machten diesen Schutzbedarf öffentlich und forderten gesetzliche Änderungen. Die Bundesregierung hat daraufhin im Bundesjustizministerium Regelungsvorschläge erarbeitet. ([hamburg.de](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/aktuelles/2026-01-30-bjv-bundesrat-beschliesst-hamburger-initiative-zum-gewaltschutz-1140678?utm_source=openai))
Rechtliche Folgen und Interessen: Die vorgeschlagene Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht würde den betroffenen Personen erlauben, den Mietvertrag allein zu kündigen und eine neue Wohnung anzumieten, ohne auf die Mitwirkung des Täters angewiesen zu sein. Damit würden Interessen der Opfersicherheit, der Schutz von Kindern und der gesellschaftlichen Integration Betroffener gestärkt. Dem gegenüber stehen verfahrensrechtliche Fragen zur Beweisführung, zum Schutz der Vertragsparteien und zu möglichen Folgen für Vermieter, etwa Haftungsfragen für Mietrückstände. Fachstellen und Wohnungswirtschaft sind aufgefordert, Versorgungslücken und Übergangsregelungen praktisch zu regeln. ([bundestagszusammenfasser.de](https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=1167&utm_source=openai))
Parlamentarischer Stand: Nach Angaben des Bundesministeriums liegt ein abgestimmter Entwurf in Teilen bereits vor; das parlamentarische Verfahren ist anhängig. Konkrete Formulierungen zu Fristen, Nachweispflichten und Schutzklauseln werden derzeit im Bundestag und in Ausschüssen beraten. Bis zur Verabschiedung bleiben Details offen; die Bundesregierung nennt jedoch als Ziel, Rechtswege zu entlasten und Opferschutz zu stärken. Absolute Daten: Bundesratsinitiative und Bundestagsdokumente datieren auf März bis Mai 2026; aktuelle Regierungsaussagen stammen aus den Bulletins des Justizministeriums vom Frühjahr 2026 und der Berichterstattung vom 5. Oktober 2026. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105811.pdf?utm_source=openai))
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).