Der Bundestag befasst sich Ende August 2026 mit Mängelvorwürfen gegen das Programm „Business Scouts for Development“. Auslöser ist eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die sich auf Hinweise des Bundesrechnungshofes stützt, wie sie in Beratungsunterlagen zum Bundeshaushalt 2025 aufgeführt sind. Die Bundesregierung muss die Fragen schriftlich beantworten.
Nach den vorliegenden Parlamentsunterlagen beanstandet der Bundesrechnungshof vor allem Defizite in Planung, interner Steuerung und Kostenkontrolle. Zudem seien Wirtschaftlichkeitsnachweise einzelner Maßnahmen unzureichend dokumentiert oder nicht schlüssig genug hinterlegt. Als Konsequenz empfahl der Rechnungshof eine striktere Kontrolle von Zielerreichung, Mittelfluss und Verantwortlichkeiten. Der Rechnungshof ist unabhängig, prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und liefert dem Parlament Entscheidungsgrundlagen für die Kontrolle der Ressorts.
Das Programm „Business Scouts for Development“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt. Für die Laufzeit 2021 bis 2025 war es den Unterlagen zufolge mit rund 62 Millionen Euro ausgestattet. Ziel war, deutsche und lokale Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu beraten, Vorhaben anzubahnen und als Bindeglied zwischen Privatwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit zu agieren. Das Netzwerk der Scouts war dabei in zahlreichen Partnerländern aktiv und an Schnittstellen der deutschen Außenwirtschaftsförderung präsent; damit adressiert das Programm die Schnittstelle zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Privatwirtschaft, an der sich Fragen nach messbaren Zielen, Zuständigkeiten und Kostenkontrolle besonders stellen.
Den parlamentarischen Unterlagen zufolge hat das BMZ Organisationsstrukturen des Programms zum Jahresbeginn 2024 stärker an die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung angebunden. Die Kleine Anfrage zielt daher auf belastbare Nachweise, ob die vom Bundesrechnungshof geforderten Verbesserungen in Steuerung und Kontrolle – etwa klar definierte Zielsysteme, dokumentierte Mittelflüsse und eindeutige Verantwortlichkeiten – bereits implementiert und wirksam sind.
Politisch richtet sich der Blick nun auf den Haushaltsausschuss und mögliche Folgeschritte der parlamentarischen Kontrolle. Zuständig für die fachliche Steuerung bleibt das BMZ, die Umsetzung liegt bei der GIZ; die externe Prüfkompetenz liegt beim Bundesrechnungshof, die Kontrolle beim Parlament. Gesichert ist: Der Bundesrechnungshof hat Mängel in der Rechenschaftslegung und Steuerung festgestellt, und der Bundestag verlangt Aufklärung zu den Konsequenzen. Aussagen in der Kleinen Anfrage sind als politische Bewertungen der Fragesteller zu werten; eine Einordnung der beanstandeten Punkte durch BMZ und GIZ steht mit der Antwort der Bundesregierung und weiteren Beratungen aus.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).