Der Bundestag hat die erste Beratung zum Reservestärkungsgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung will damit die Einsatz- und Übungsbereitschaft der Reserve der Bundeswehr erhöhen und den rechtlichen Rahmen für die Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten modernisieren. Der Entwurf war nach dem Kabinettsbeschluss im Sommer 2026 am 7. Oktober 2026 formal eingebracht worden und steht nun im parlamentarischen Verfahren.
Kern des Vorhabens sind Änderungen am Wehrdienstgesetz und eine Neuregelung der Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten. Ziel ist, die Verfügbarkeit der Reserve für Übungen und Einsätze verlässlicher zu regeln. Nach bisheriger Praxis hängt die Heranziehung oft vom Einverständnis der Beschäftigten und teilweise der Arbeitgeber ab; der Entwurf sieht hier verbindlichere Vorgaben vor. Flankierend plant die Bundesregierung Anpassungen am Arbeitsplatzschutzgesetz, damit Betriebe bei der Anstellung von Ersatzkräften leichter entschädigt werden können.
Arbeitgeberverbände reagieren mit Vorbehalten. Sie verlangen präzise und praxistaugliche Regeln zu Fristen, Nachweisen und Erstattungen, um betriebliche Abläufe zu schützen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die Wirtschaftsakteure in die Vorbereitung eingebunden. Verbände betonen jedoch, dass zusätzliche Garantien nötig seien, damit Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Diese Einschätzungen sind Bewertungen der Verbände; die konkreten rechtlichen Wirkungen hängen vom weiteren Gesetzgebungsverlauf ab.
Aus Regierungskreisen heißt es, dass Entschädigungsmechanismen und Mitwirkungsrechte vorgesehen sind. Welche Ausgleichssätze und Nachweispflichten am Ende gelten, entscheidet das Parlament in den Ausschussberatungen und in den folgenden Lesungen. Fest steht: Mit dem Gesetz würden Änderungen im Wehrdienstgesetz und ergänzende Pflichten sowie Ansprüche im Verhältnis zwischen Dienststelle, Reservistinnen und Reservisten und Arbeitgebern eingeführt. Für Betriebe ist insbesondere relevant, ob kurzfristige Abstellungen planbar werden und wie der Ausgleich für Ausfälle organisiert ist.
Das Verfahren liegt nun beim Bundestag. Nach der ersten Lesung folgen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Bundestag in zweiter und dritter Lesung entscheidet. Stimmt der Bundesrat zu, könnte das Regelwerk zeitnah in Kraft treten. Dann würde der zivilrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes neu justiert und die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft strukturell vertieft. Zahlen und Einzelsätze im derzeitigen Entwurf sind noch nicht abschließend beschlossen und können sich im Verlauf der Beratungen ändern.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).