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Bundestag beschließt schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer ab 2027

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 ein Gesetz verabschiedet, das die Tabaksteuer über einen Zeitraum von vier Jahren anhebt. Ziel der Regelung sind Einnahmen für den Bundeshaushalt und eine Verringerung des Tabakkonsums; die…

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 ein Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes beschlossen, das eine regelmäßige Anhebung der Steuer auf Tabakprodukte über einen Zeitraum von vier Jahren vorsieht. Die Abstimmung fand nach einer rund 20‑minütigen Aussprache statt; die Änderung soll größtenteils ab dem 1.

Januar 2027 in Kraft treten. Der Beschluss folgte einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung des Regierungsentwurfs.\n\nNach den parlamentarischen Unterlagen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für die Vorlage; AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Das Bundesfinanzministerium hatte den Entwurf bereits im August 2026 vorgelegt und in seinen Informationsmaterialien mit fiskalischen Zielen und gesundheitspolitischen Erwägungen begründet.

In Begleittexten und FAQ weist das Ministerium darauf hin, dass die Steuererhöhungen voraussichtlich über die Preise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.\n\nHintergrund der Reform ist ein doppeltes Motiv: Zum einen sollen zusätzliche Einnahmen den Bundeshaushalt stützen; zum anderen wird die Maßnahme mit dem Ziel begründet, den Tabakkonsum zu reduzieren und insbesondere den Einstieg Jugendlicher zu erschweren. Der Gesetzentwurf sieht nicht nur Zigaretten und Feinschnitt, sondern auch andere Produkte wie Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzte Tabakerzeugnisse in den Erhöhungsrhythmus ein.\n\nVertreter der Tabakbranche warnten in Anhörungen vor negativen Konsequenzen für Hersteller und den Einzelhandel; Gesundheitsverbände und Teile der Politik hoben die gesundheitlichen Effekte von höheren Preisen hervor. Im parlamentarischen Verfahren wurde außerdem über Präventions- und Ausgleichsmechanismen diskutiert, etwa zur Vermeidung von Produktverlagerungen zu günstigeren Warenkategorien.

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Sätze stärker aufeinander abzustimmen, um Ausweichkäufe zu verhindern, fand keine Mehrheit.\n\nDie Bundesregierung kündigte an, die Effekte der Erhöhung zu beobachten und zu evaluieren. Rechtlich handelt es sich um eine nationale Anpassung der Verbrauchssteuern; mögliche Folgen für Verordnungen auf EU‑Ebene werden in interministeriellen Unterlagen und Stellungnahmen thematisiert. Konkrete Zahlen zu erwarteten Einnahmen und zur voraussichtlichen Entwicklung des Konsums werden in den erläuternden Beschlussdokumenten genannt und sollen Gegenstand der angekündigten Evaluierung sein.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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