Der Bundestag hat eine Panne bei der jüngsten Novelle des Tabaksteuergesetzes korrigiert und das Datum des Inkrafttretens eindeutig festgelegt. Die höheren Tabaksteuersätze sollen nun erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. Zuvor hatte eine fehlerhafte Regelung dazu geführt, dass die Erhöhung dem Wortlaut nach unmittelbar nach Veröffentlichung wirksam geworden wäre. Der Bundesrat muss dem Korrekturgesetz noch zustimmen.
Das ursprüngliche Änderungsgesetz war am 21. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In der Inkrafttretensvorschrift fehlte jedoch die klare Zeitangabe, sodass der höher angesetzte Steuersatz rechtlich sofort gegolten hätte. Nach Darstellung aus Bundestag und Bundesregierung entsprach dies nicht dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers. Mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz wurde die Frist präzisiert.
Der Beschluss im Bundestag fiel am 5. und 6. November 2026 ohne längere Debatte. Nach Parlamentsangaben ist die Berichtigung in die laufenden Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz 2026 eingebettet. Formal ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bis dahin bleibt es bei der nun gesetzgeberisch klargestellten Zielmarke Anfang 2027.
Die Bundesregierung und das Bundesfinanzministerium bezeichneten den Fehler als technischen beziehungsweise redaktionellen Lapsus. Oppositionsfraktionen und Verbände forderten Aufklärung, warum der Mangel weder in der Ressortabstimmung noch in der juristischen Prüfung aufgefallen war. Der Bundestag verlangte vom Bundesfinanzministerium eine nachvollziehbare Darstellung, wie es zu der Panne kam und welche Vorkehrungen künftig greifen sollen.
Praktisch hatte die Fehlregelung zwischen Veröffentlichung und Korrektur für Unsicherheit bei Herstellern, Handel und Zoll gesorgt. Nach Branchenberichten wurden Preis- und Steuerkalkulationen vorläufig zurückgestellt, bis die Rechtslage bereinigt ist. Mit der Klarstellung soll diese Grauzone entfallen.
Finanzpolitisch verschiebt die spätere Geltung die erwarteten Mehreinnahmen in das Jahr 2027. Kurzfristige Effekte auf die Einnahmen 2026 werden im Zuge der Haushalts- und Finanzausgleichsberatungen beziffert. Inhaltlich bleibt die Novelle Teil einer mehrjährigen Staffel, mit der der Tabakkonsum eingedämmt und zusätzliche Einnahmen erzielt werden sollen. Aussagen zu Umfang und Zeitpunkt der fiskalischen Wirkung sind Schätzungen der Haushaltsplaner und stehen unter dem Vorbehalt der weiteren parlamentarischen Beschlüsse.
Mit der nun beschlossenen Korrektur ist der Gesetzeszweck – planbare Umstellung und klare Fristen – aus Sicht der Koalitionsfraktionen wiederhergestellt. Der weitere Zeitplan hängt von der Befassung im Bundesrat ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).