Politik

Bundestag fragt nach Abweichungen bei BER-Flugrouten über dem Osten Berlins

Eine Kleine Anfrage thematisiert mögliche Abweichungen von festgelegten An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg und deren Auswirkungen auf Marzahn-Hellersdorf; die Bundesregierung hat noch nicht geantwortet.

Im Deutschen Bundestag ist am 25. August 2026 eine Kleine Anfrage zu den An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg eingegangen. Die Fragesteller wollen wissen, ob über dem Osten Berlins, insbesondere über Marzahn-Hellersdorf, vermehrt von standardisierten Flugverfahren abgewichen wird und welche Folgen dies für die Lärmbelastung hat. Die Bundesregierung hat die Antwort noch nicht vorgelegt.

Im Mittelpunkt stehen drei Punkte: Erstens, in welchem Umfang die Deutsche Flugsicherung Einzelfreigaben erteilt, die von veröffentlichten Verfahren abweichen. Zweitens, welche Datengrundlage zur Überprüfung solcher Abweichungen und der entstehenden Lärmereignisse vorliegt. Drittens, wie die zuständigen Stellen die Abwägung zwischen betrieblicher Sicherheit und Lärmschutz aktuell vornehmen. Die Anfrage verweist auf Rückmeldungen aus betroffenen Stadtteilen, wonach laute Überflüge zugenommen hätten. Tatsachenfeststellungen dazu liegen erst mit der Antwort der Bundesregierung vor; bis dahin sind Aussagen über Umfang und Ursachen der gemeldeten Abweichungen Zuschreibungen Dritter.

Die Flughafenbetreiberin FBB veröffentlicht Angaben zu Flugbewegungen, Flugrouten und Lärmmesswerten. Zudem können Flugspuren nachträglich eingesehen werden, was eine technische Überprüfung einzelner Überflüge ermöglicht. Diese Daten sind zentral, um zu klären, ob es sich bei auffälligen Fluglagen um systematische Muster oder Einzelfälle handelt und ob Betriebszustände wie Wetter, Verkehrslage oder Sicherheitserfordernisse temporäre Kursänderungen bedingen.

Rechtlich gilt: Die Festlegung standardisierter Flugverfahren erfolgt im Zusammenwirken der Deutschen Flugsicherung und der luftfahrtaufsichtlichen Bundesstellen; der Vollzug des Immissionsschutzrechts berührt zudem Zuständigkeiten der Länder und Kommunen. Auf Bundesebene werden Fragen des Lärmschutzes, der Transparenz von Verfahrensentscheidungen und der Einführung moderner Navigationsstandards wie Performance Based Navigation seit Jahren parlamentarisch begleitet. Prognosen über mögliche Folgemaßnahmen sind derzeit spekulativ; entscheidend werden Umfang und Qualität der angeforderten Daten sowie etwaige Hinweise auf Defizite bei Kontrolle und Kommunikation sein.

Mit der Kleinen Anfrage erhöht sich kurzfristig der Transparenzdruck auf die beteiligten Institutionen. Ergibt die Antwort der Bundesregierung belastbare Abweichungsstatistiken oder Lärmanalysen, könnten daraus fachliche Nachsteuerungen bei Verfahren, Berichtspflichten oder Beteiligungsformaten folgen. Bis zur Veröffentlichung der Regierungsantwort bleibt die Bewertung offen; belastbare Schlüsse erfordern eine systematische Auswertung der Messdaten und der erteilten Einzelfreigaben im Spannungsfeld von Flugsicherheit, Betriebsnotwendigkeiten und dem Schutz der Anwohner in Berlin.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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