Eine Gruppe von Abgeordneten mehrerer Fraktionen hat am 18. September 2026 im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, der die Freiwilligkeit der Organspende bekräftigt und die Einführung einer Widerspruchslösung ablehnt. Der Vorstoß setzt auf eine Stärkung der Entscheidungslösung und verweist auf mehr Aufklärung, einfachere Dokumentation von Willenserklärungen und bessere Abläufe in Kliniken sowie bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Der Antrag wurde in das parlamentarische Verfahren überwiesen.
Kern des Papiers ist die Festlegung, dass Organentnahmen weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung der verstorbenen Person erfolgen sollen oder, wenn diese fehlt, auf Grundlage des mutmaßlichen Willens durch Angehörige. Die Initiatorinnen und Initiatoren betonen Selbstbestimmung und Vertrauen als tragende Prinzipien der Transplantationsmedizin. Sie fordern unter anderem niedrigschwellige Möglichkeiten, Entscheidungen zu dokumentieren, und eine verlässlichere Anbindung eines zentralen Organspende-Registers an die Versorgungsstrukturen.
Anlass der Initiative ist die erneute politische Debatte über Änderungen am Transplantationsgesetz. Befürworter der Widerspruchslösung argumentieren, dass eine gesetzliche Umkehr den Mangel an Spenderorganen mindern könnte. Gegner warnen vor einem Eingriff in die individuelle Autonomie und verweisen auf die Notwendigkeit, Akzeptanz durch bessere Information und transparente Prozesse zu sichern. Der Bundestag hatte 2020 eine Widerspruchslösung nach ausführlicher Debatte abgelehnt und die Entscheidungslösung bestätigt.
Die Fachwelt ist gespalten. Teile der Ärzteschaft und einzelne Fachgesellschaften sehen in einer Widerspruchslösung ein mögliches Instrument gegen die Versorgungslücke. Andere Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft plädieren dafür, die Entscheidungslösung zu verbessern, Angehörige verlässlich einzubinden und Dokumentationswege zu vereinfachen. Praktisch im Fokus stehen die Identifikation potenzieller Spenderinnen und Spender in Kliniken, standardisierte Abläufe der Entnahmeorganisation sowie der sichere und auffindbare Nachweis des Patientenwillens.
Wie es weitergeht, entscheidet das parlamentarische Verfahren mit Beratung in Ausschüssen und möglicher Plenardebatte. Gruppenanträge zu ethischen Fragen werden im Bundestag in der Regel fraktionsübergreifend eingebracht und ohne Fraktionszwang beraten. Ob der vorgelegte Antrag eine Mehrheit findet oder ob stattdessen erneut eine Widerspruchslösung auf die Tagesordnung kommt, ist offen. Klar ist: Jede gesetzliche Änderung im Transplantationsrecht hätte direkte Folgen für Klinikabläufe, die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation und das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).