Aktuelle Veröffentlichungen des Deutschen Bundestages vom 19. August 2026 rücken die Versorgung mit barrierefreien Taxis erneut auf die Tagesordnung. Nach Einschätzungen aus Anhörungen und Stellungnahmen bleiben die praktischen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bislang gering. Vor allem fehlen bundesweit einheitliche Anspruchsgrundlagen und verlässlich gesicherte Mindestverfügbarkeiten.
Im Rechtsrahmen verweisen Sachverständige auf Lücken und eine fragmentierte Umsetzung. Das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es den Genehmigungsbehörden, Anforderungen an Barrierefreiheit – einschließlich Quotenanteilen – festzulegen. In der Praxis wird davon regional höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht. Auch im SGB IX ist bislang nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang individuelle Taxi-Mobilität als Teil der Teilhabeleistungen zu verstehen ist. Daraus resultieren Unsicherheiten für Betroffene, Kommunen und Unternehmen.
Seit dem Frühjahr beraten Bundestagsausschüsse über Änderungen im SGB IX, die das Konzept eines Inklusionstaxi rechtlich fassen könnten. Im Raum stehen Präzisierungen zum Verhältnis von ergänzender individueller Mobilität und öffentlichem Verkehr sowie zur Frage, ob und in welchem Umfang die unentgeltliche Beförderung nach § 228 SGB IX für Taxis geöffnet werden kann. Ein abschließender Beschluss liegt nicht vor; die Beratungen dauern an.
Verbände der Taxi- und Sozialwirtschaft, Kommunalvertreter sowie Behindertenorganisationen haben über das Lobbyregister des Bundestages umfangreiche Stellungnahmen eingereicht. Sie benennen wiederkehrende Hürden: zu kleine Flotten barrierefreier Fahrzeuge, fehlende Koordination zwischen Genehmigungsbehörden und Kostenträgern, unklare Abgrenzungen beim Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sowie offene Finanzierungsfragen für Neuanschaffungen und Umbauten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und weitere Fachverbände kritisieren zudem, dass der geltende Rechtsrahmen – einschließlich des Behindertengleichstellungsgesetz – für private Mobilitätsanbieter keine hinreichend durchsetzbaren Barrierefreiheitsstandards vorsieht.
Für die Praxis bedeutet dies: Ohne verbindliche Vorgaben und verlässliche Förderinstrumente drohen weiterhin große regionale Unterschiede bei der Verfügbarkeit barrierefreier Taxis. Zur Diskussion stehen nach Angaben aus den Gremien Mindestverfügbarkeiten, investive Zuschüsse, Betriebskostenzuschläge sowie ein systematisches Monitoring. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales werden hierzu weitere Beratungen erwartet; parallel bleibt die Ausgestaltung im Personenbeförderungsgesetz und im SGB IX ein Hebel, um Ansprüche und Zuständigkeiten klarer zu ordnen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).