Neue Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen im Deutschen Bundestag legen umfangreiche Informationen zur Arbeit und Finanzierung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) vor – und markieren zugleich Lücken bei der Kontrolle der Mittelverwendung. Die Auskünfte, veröffentlicht unter anderem in der Drucksache 21/5292 sowie in den Drucksachen 21/5944, 21/6244 und 21/6284 (April bis Juni 2026), betreffen Struktur, Erträge aus dem Stiftungskapital, Förderrichtlinien und Prüfprozesse.
Den Regierungsunterlagen zufolge setzt die Stiftung EVZ ihre Programme zur historisch-politischen Bildung und Erinnerung fort. Prominent genannt wird die vom Bundesministerium der Finanzen mitgetragene Bildungsagenda NS-Unrecht, die in eine zweite Förderphase gestartet ist. Für diese Phase wird ein Fördervolumen von über 18 Millionen Euro ausgewiesen. Zudem enthalten die Antworten zusammengefasste Angaben zu den Erträgen des Stiftungskapitals in den Jahren 2023 bis 2025 sowie zu Grundsätzen der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln.
Gleichzeitig bleiben zentrale Punkte Gegenstand weiterer Nachfragen aus dem Parlament. Abgeordnete verlangen präzisere Auskunft dazu, in welchem Umfang Bewilligungen an Drittmittel, Ko-Finanzierungen oder an Partnerorganisationen gebunden sind und wie die Stiftung die zweckentsprechende Verwendung bei Projektträgern prüft. Die Bundesregierung verweist auf die einschlägigen Förderrichtlinien, die Zuständigkeit des Kuratorium und die gesetzlichen Vorgaben nach dem EVZStiftG. In der Drucksache 21/6244 heißt es, die Stiftung handhabe Antrags- und Prüfverfahren auf Grundlage ihrer Satzung und Richtlinien; mehrere Abgeordnete haben dennoch um weitergehende Einblicke in konkrete Förderentscheidungen und Prüfprotokolle gebeten.
Rechtlich ist die Stiftung EVZ als Stiftung des öffentlichen Rechts verankert; ihre Errichtung und Auflagen sind im EVZStiftG festgelegt. Politisch berührt die Debatte drei Ebenen: die historische Verantwortung Deutschlands, die Verwendung öffentlicher Mittel für erinnerungspolitische Projekte und die parlamentarische Kontrolle über stiftungsgetragene Fördermaßnahmen.
Die in den Bundestagsunterlagen dokumentierten Zahlen und Regelwerke sind überprüfbar und belegen Programme, Haushaltsgrößen und Zuständigkeiten. Unbelegte Vermutungen über missbräuchliche Mittelverwendung oder politische Instrumentalisierung finden in den vorliegenden Regierungsantworten keinen Nachweis; sie bleiben – soweit vorgetragen – Gegenstand weiterer parlamentarischer Prüfbitten. Für eine abschließende Bewertung wären detaillierte Prüfberichte oder vollständige Einsicht in die internen Prüfunterlagen der Stiftung erforderlich, die bislang nicht vollständig veröffentlicht sind. Weitere Anfragen im Deutschen Bundestag oder gezielte Prüfaufträge könnten die offenen Punkte klären.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).