Der CDU-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026, Stefan Evers, hat am 23. August eine Ausweitung KI-gestützter Videoüberwachung in der Hauptstadt gefordert. Er argumentiert, entsprechende Systeme könnten Gefährdungssituationen früh erkennen und Straftaten vorbeugen. Als Einsatzorte nannte er besonders belastete Bereiche, darunter auch Gegenden, in denen wiederholt Bedrohungen gegen jüdische oder queere Einrichtungen registriert wurden, etwa rund um den Regenbogenkiez.
Aktueller Bezugspunkt der Debatte ist ein Pilotprojekt zur automatisierten Videoanalyse am Kottbusser Tor, das noch im August beginnen soll. Nach Angaben der Innenverwaltung erfasst die Technik Verhaltens- und Situationserkennung wie etwa eskalierende Auseinandersetzungen; biometrische Identifizierung ist ausdrücklich nicht Teil des Versuchs. Das Projekt soll später an der Warschauer Straße fortgesetzt werden. Die Auswertung der Testphase entscheidet über eine mögliche Verstetigung oder Ausweitung.
Evers verweist zur Begründung auf jüngst angepasste landesrechtliche Grundlagen, die den Einsatz solcher Systeme an kriminalitätsbelasteten Orten ermöglichen. Zugleich fordert er, die Einsatzkriterien zu erweitern, um stärker präventiv wirken zu können. Seine Position zielt darauf, die bestehende Technik schneller zu skalieren, sobald die Pilotphase evaluiert ist.
Kritik kommt von Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen. Der Chaos Computer Club und andere warnen vor Eingriffen in Grundrechte, vor Fehlalarmen und dem Risiko, dass eine anlasslose Überwachung zur Normalität werden könnte. Datenschützer hatten bereits in der Vergangenheit Videoüberwachung am Kottbusser Tor geprüft und auf strikte Zweckbindung sowie transparente Evaluation gepocht.
Politisch dürfte das Thema Sicherheit damit einen noch größeren Stellenwert im Wahlkampf erhalten. Während Befürworter in der CDU den präventiven Nutzen an kriminalitätsbelasteten Orten betonen, verweisen Gegner auf rechtsstaatliche Grenzen und die Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und technische Fehlerquoten nachzuweisen. Die Innenverwaltung hat angekündigt, die Ergebnisse der Pilotprojekte öffentlich zu machen. Über die dauerhafte Nutzung entscheidet anschließend der Gesetzgeber nach der Abgeordnetenhauswahl.
Unabhängig von der parteipolitischen Auseinandersetzung steht fest: Die Tests am Kottbusser Tor und an der Warschauer Straße sind als begrenzte Erprobung konzipiert. Ob sie in eine breitere Anwendung münden, hängt von der datenschutzrechtlichen Bewertung, den Ergebnissen der Wirksamkeitsanalyse und den politischen Mehrheiten im neuen Abgeordnetenhaus ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).