Bei der Kreiswahlleiterin der Grafschaft Bentheim ist am 14. Oktober 2026 ein Einspruch gegen die Wahl der neuen Landrätin Silvia Pünt-Kohoff eingegangen. Das bestätigte die Kreisverwaltung in Nordhorn. Nach übereinstimmenden Berichten von NDR und Tagesschau stammt der Einspruch von der früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Daniela de Ridder, die die Wahl für ungültig erklären lassen und eine Neuwahl erreichen möchte.
Beanstandet wird demnach die Zulassung von Silvia Pünt-Kohoff als SPD-Kandidatin. De Ridder moniert laut den Berichten die Ordnungsmäßigkeit der parteiinternen Nominierung und leitet daraus Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassung zur Wahl ab. Die Kreisverwaltung betonte auf Nachfrage, der Eingang des Schreibens sei registriert; zu Inhalten des Einspruchs äußerte sie sich nicht.
Die Direktwahl der Landrätin war in zwei Wahlgängen erfolgt: dem ersten Durchgang am 13. September 2026 und der Stichwahl am 27. September 2026. Nach der veröffentlichten Auszählung ging die Stichwahl zugunsten von Silvia Pünt-Kohoff aus; der Landkreis hat das Ergebnis bekannt gemacht. Pünt-Kohoff gilt damit als gewählte Landrätin. Der Einspruch ändert an diesem Status zunächst nichts.
Über das weitere Verfahren informierte die Kreiswahlleiterin Sandra Cichon: Der Einspruch werde der neuen Vertretung des Landkreises vorgelegt. Formell prüft die Wahlleitung, ob behauptete Verfahrensfehler vorlagen und ob sie mandatsrelevant sein könnten. Anschließend befasst sich das zuständige Gremium des Landkreises mit dem Vorgang; auch die staatliche Wahlaufsicht kann eingeschaltet werden. Fristen und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht. Ein Termin für eine Entscheidung steht noch nicht fest.
Zu unterscheiden sind nach derzeitigem Stand festgestellte Tatsachen und strittige Vorwürfe: Fest steht das amtlich bekannt gemachte Ergebnis der Stichwahl mit Silvia Pünt-Kohoff als Siegerin. Strittig sind die von der Einspruchsführerin behaupteten Mängel bei der Kandidatenzulassung. Eine gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Entscheidung über diese Punkte liegt nicht vor. Sollte die Prüfung zum Ergebnis kommen, dass Verfahrensfehler die Gültigkeit der Wahl beeinflusst haben, wären Korrekturmaßnahmen bis hin zu einer Neuwahl möglich. Andernfalls bleibt das Ergebnis bestehen.
Der Landkreis verwies darauf, dass der formale Prüfweg einzuhalten sei. Daniela de Ridder und die SPD im Landkreis äußerten sich am Dienstag nicht mit neuen Details zum Ablauf der Nominierung. Weitere Stellungnahmen werden in den kommenden Tagen erwartet, sobald der Einspruch offiziell in den Gremien behandelt worden ist.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).