Wirtschaft

Destatis: Anhebung der Meldeschwellen entlastet Unternehmen – Wirkung für Intrahandel 2025 bestätigt

Das Statistische Bundesamt bestätigt am 20. August 2026: Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Meldeschwellen im EU-Binnenhandel. Die Zahl meldepflichtiger Unternehmen sank 2025 um 29 400 beziehungsweise rund 40 Prozent gegenüber 2021.

Das Statistische Bundesamt hat am 20. August 2026 die Wirkung der erhöhten Meldeschwellen im Warenverkehr innerhalb der EU bilanziert. Demnach waren im Kalenderjahr 2025 rund 29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig als 2021, ein Rückgang um etwa 40 Prozent. Eine von Eurostat erhobene Vergleichsbefragung ordnet Deutschland bei der Verringerung der Meldepflichten im EU-Vergleich hinter Estland (−57 Prozent) und Bulgarien (−52 Prozent) auf Rang drei ein. Der Intrahandel machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus.

Rechtsgrundlage der Entlastung ist das novellierte Außenhandelsstatistikgesetz. Die Meldeschwellen gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden deutlich angehoben: für Exporte (Versendungen) von 500 000 Euro auf 1 Million Euro und für Importe (Eingänge) von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro. Damit verringert sich die Zahl der Unternehmen, die monatlich statistische Angaben zur Intrahandelsstatistik übermitteln müssen.

Die Intrahandelsstatistik erfasst den Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten und wird in Deutschland monatlich direkt von den Unternehmen gemeldet. Der Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Extrahandel) basiert demgegenüber weitgehend auf Daten der Zollverwaltung; nationale Meldebefreiungen greifen dort nicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Statistische Bundesamt werten die Anhebung der Meldeschwellen als Beitrag zum Bürokratieabbau. Methodisch hat Destatis zugleich Schätz- und Zuschätzverfahren angepasst, da ein größerer Teil der Warenströme infolge höherer Schwellen nicht mehr unmittelbar gemeldet wird und statistisch ergänzt werden muss. Die Behörde betont die Notwendigkeit fortlaufender Qualitätskontrollen und die Beobachtung möglicher Vergleichbarkeitseffekte über die Zeit.

Für Unternehmen bleibt maßgeblich, ob die Meldeschwellen überschritten werden: Wird die jeweilige Grenze im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr erreicht, entsteht die Meldepflicht ab dem Monat der erstmaligen Überschreitung. Unterschreitungen können zur Beendigung der Pflicht im Folgejahr führen. Destatis verweist darauf, dass die Entlastungen ausschließlich den Intrahandel betreffen; für den Extrahandel gelten die zollrechtlichen Bestimmungen fort.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse präzisieren somit die Wirkung der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regeln und verorten Deutschland im europäischen Vergleich. Sie unterstreichen zugleich, dass geringere Berichtslasten mit einem höheren Bedarf an statistischer Ergänzung einhergehen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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