Wirtschaft

Destatis: Sozialhilfeausgaben 2025 steigen um 6,1 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro

Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 höhere Nettoausgaben der Sozialhilfeträger nach SGB XII; besonders stark legte die Hilfe zur Pflege zu.

Wiesbaden, 21. August 2026 – Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger in Deutschland für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind im Jahr 2025 auf 21,5 Milliarden Euro gestiegen. Gegenüber 2024 entspricht dies einem Plus von 6,1 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte.

Erfasst werden in dieser Statistik die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen nach SGB XII. Nicht enthalten sind insbesondere Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sowie die seit 2020 dem SGB IX zugeordnete Eingliederungshilfe. Destatis veröffentlicht die Ergebnisse als Nettoausgaben, das heißt nach Abzug der Einnahmen, und verweist für Detailtabellen auf GENESIS-Online.

Den größten Posten bildet weiterhin die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für diesen Bereich nennt Destatis für 2025 Ausgaben von 11,8 Milliarden Euro; das entspricht einem Anteil von 54,9 Prozent an den gesamten Nettoausgaben. Die Grundsicherung stieg damit gegenüber dem Vorjahr nominal um 2,9 Prozent. Gleichzeitig verringerte sich ihr Anteil am Ausgabenvolumen gegenüber 2022, als er noch 59,0 Prozent betragen hatte.

Deutlich dynamischer entwickelten sich die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege. Sie erhöhten sich 2025 um 13,3 Prozent auf 6,0 Milliarden Euro; ihr Anteil an den Sozialhilfeausgaben wuchs damit auf 27,8 Prozent, nach 23,6 Prozent im Jahr 2022. Ebenfalls zulegend waren die Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt, die sich auf 1,7 Milliarden Euro beliefen (+4,4 Prozent). Für Hilfen zur Gesundheit und für die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten weist Destatis zusammen rund 2,0 Milliarden Euro aus; das entspricht einem Zuwachs von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die veränderte Ausgabenstruktur steht im Kontext des demografischen Wandels und der Kostenentwicklung in der Pflege. Daneben beeinflusst die Ausgestaltung der Regelsätze und Erstattungen die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird aus dem Bundeshaushalt finanziell abgesichert; die operativen Leistungen erbringen vor allem kommunale Träger. Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt regelmäßig durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für vertiefende Auswertungen verweist Destatis auf die zugrundeliegenden Tabellen in GENESIS-Online sowie auf ergänzende Veröffentlichungen der amtlichen Statistik. Regionale Detailzahlen bieten die statistischen Landesämter an; eine haushaltsstatistische Einordnung der Belastungen von Ländern und Kommunen erfordert den Abgleich mit den öffentlichen Finanzstatistiken.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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