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Deutsche Stiftung Denkmalschutz legt Schwarzbuch vor: 1.077 Baudenkmale 2024/2025 verloren

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ihr Schwarzbuch der Denkmalpflege vorgestellt. Für die Jahre 2024 und 2025 verzeichnet sie mindestens 1.077 verlorene Baudenkmale – und fordert ein bundeseinheitliches Meldesystem sowie bessere Koordination.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat am 18. August 2026 ihr „Schwarzbuch der Denkmalpflege – Ein Verzeichnis verlorener Geschichte“ vorgelegt. Demnach gingen in den Jahren 2024 und 2025 bundesweit mindestens 1.077 Baudenkmale verloren. Die Stiftung stützt sich auf dokumentierte Einzelfälle, die sie aus öffentlich zugänglichen Informationen, Meldungen aus den Ländern und eigenen Recherchen zusammengeführt hat.

Als „verloren“ wertet die DSD nicht nur den vollständigen Abriss, sondern auch Totalumbauten, die denkmalprägende Substanz beseitigen, sowie irreparable Zerstörungen etwa nach Bränden. Die Stiftung betont, die Zahl bilde lediglich die belegbaren Fälle ab; angesichts uneinheitlicher Dokumentationspraxis sei von einer Dunkelziffer auszugehen.

Die DSD identifiziert als Kernproblem eine fragmentarische Erfassung von Denkmalverlusten. Das Denkmalrecht ist Ländersache; Eintragungen, Entlassungen aus Denkmallisten und Verlustmeldungen erfolgen in den Ländern – häufig mit unterschiedlichen Standards. Nach Darstellung der Stiftung führt dies zu Lücken in der Statistik, erschwert Vergleiche zwischen Ländern und behindert die Auswertung auf Bundesebene. Auch auf Ebene der Kommunen seien Abläufe und Zuständigkeiten teils heterogen.

Aus den Befunden leitet die Stiftung mehrere Forderungen ab: Sie plädiert für ein zentrales, öffentlich zugängliches Meldesystem, in dem Abriss, Totalumbau und andere irreparable Verluste zeitnah erfasst werden. Zudem brauche es verbindliche Mindeststandards für die Dokumentation, eine engere Abstimmung zwischen Denkmalschutzbehörden, Kommunen und Eigentümern sowie verlässliche Förderinstrumente für Erhalt und Pflege. Ohne belastbare Daten ließen sich Prioritäten bei Fördermitteln und der Vollzug des Denkmalrechts nur unzureichend steuern, argumentiert die DSD.

Die Publikation trennt zwischen gesicherten Fällen mit Orts- und Zeitangaben und Sachverhalten, die weiteren Klärungsbedarf haben. Prognosen zur künftigen Entwicklung bleiben ausdrücklich als Einschätzungen gekennzeichnet. Unabhängig von konkreten Einzelfällen verweist die Stiftung darauf, dass Verluste oft schleichend entstehen – etwa durch unterlassene Instandhaltung oder wirtschaftlichen Druck, der zu substanzvernichtenden Umbauten führt. Die DSD sieht in einer besseren Datengrundlage und koordinierten Verfahren die Voraussetzung, um Konflikte zwischen Bauplänen und Denkmalschutz frühzeitig sichtbar zu machen und Alternativen zu entwickeln.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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