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Deutschland schließt sich internationaler Erklärung gegen E1‑Siedlungsplan an

Die Bundesregierung hat sich in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren westlichen Staaten gegen die Ausschreibung von Bauarbeiten im E1‑Gebiet im Westjordanland ausgesprochen und fordert Israel auf, die Pläne zurückzuziehen.

Kurzmeldung

Die Bundesregierung hat am 20. August 2026 in einer gemeinsamen Erklärung mit Großbritannien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Kanada und Norwegen die von der israelischen Regierung veröffentlichten Ausschreibungen für das sogenannte E1‑Projekt im Westjordanland als inakzeptabel verurteilt. Die Erklärung weist darauf hin, dass der E1‑Siedlungsplan die territoriale Kontinuität der palästinensischen Gebiete gefährde und die Aussicht auf eine Zweistaatenlösung weiter untergrabe. Internationales Recht bezeichne israelische Siedlungen im Westjordanland als rechtswidrig; dies sei auch durch Beschlüsse und Stellungnahmen des Sicherheitsrat-Umfelds und anderer multilateraler Gremien bestätigt worden.

Die Erklärung fordert die israelische Regierung ausdrücklich auf, die Ausschreibungen zurückzuziehen und die Ausweitung der Siedlungen zu beenden. Außerdem wird Unternehmen geraten, nicht an Ausschreibungen teilzunehmen; es bestehe das Risiko rechtlicher und rufschädigender Folgen. Die Bundesregierung betont in der Mitteilung ihre Verpflichtung zu einem „umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zwei‑Staaten‑Lösung“ und kündigt an, weiterhin in deren Interesse zu handeln.

Die Stellungnahme benennt als Kontext eine deutlich verschlechterte Sicherheitslage im Westjordanland mit einem laut EU‑Darstellungen zunehmenden Ausmaß an Gewalt durch Siedler und anhaltenden wirtschaftlichen Beschränkungen für die palästinensische Bevölkerung. Auch der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS) hatte bereits am 22. Mai 2026 eine gemeinsame Erklärung zur Situation im Westjordanland veröffentlicht und dort ebenso vor den Folgen von E1‑Baumaßnahmen gewarnt. Medienberichte (unter anderem der Nachrichtenagentur AP) dokumentieren die nationalen und internationalen Reaktionen und ordnen die Erklärung in die längerfristige Debatte um Siedlungsbau und internationales Recht ein.

Die Bundesregierung vermeidet in der Veröffentlichung weitergehende polarisierende Wertungen, nennt aber klar die rechtliche und politische Ablehnung des Vorhabens. Konkrete Folgen für bilaterale Beziehungen oder geplante Maßnahmen werden in der Mitteilung nicht aufgezählt; sie bleiben Gegenstand weiterer diplomatischer Beratungen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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