Aktuell

Dieselskandal: Landgericht Braunschweig lässt Ex-Manager nach Zuspätkommen festnehmen

Ein Angeklagter im VW-Dieselskandal ist am 6. November 2026 in Braunschweig in Haft genommen worden, nachdem er zu spät zur Verhandlung erschienen war und seine Gründe das Gericht nicht überzeugten.

Das Landgericht Braunschweig hat am 6. November 2026 einen ehemaligen Manager aus dem Umfeld des Volkswagen‑Dieselskandals in Haft nehmen lassen. Der Mann war zum anberaumten Verhandlungstermin zu spät erschienen. Die Verteidigung hatte gesundheitliche Gründe geltend gemacht; die Strafkammer sah diese nach eigener Prüfung jedoch nicht als ausreichend entschuldigt an und ordnete Haft zur Sicherung der Hauptverhandlung an.

Das Verfahren in Braunschweig betrifft den Vorwurf, zwischen 2006 und 2015 sei Software zur Beeinflussung von Abgaswerten entwickelt und eingesetzt worden. Der Komplex zählt zu mehreren strafrechtlichen Aufarbeitungen des Dieselskandals mit Bezügen zu Volkswagen. Bereits in früheren Verfahren wurden einzelne frühere Mitarbeiter verurteilt; andere Verfahren dauern an oder wurden aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen. Die nun getroffene Haftentscheidung bezieht sich allein auf die Verfahrensdisziplin in der laufenden Hauptverhandlung und nicht auf eine materielle Vorverurteilung.

Nach deutschem Strafprozessrecht kann ein Gericht die Vorführung eines Angeklagten oder die Anordnung von Haft beschließen, wenn dessen Ausbleiben oder verspätetes Erscheinen nicht genügend entschuldigt ist und die Maßnahme zur Sicherung des Fortgangs des Verfahrens erforderlich erscheint. Für eine fortdauernde Untersuchungshaft sind zusätzliche Voraussetzungen wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zu prüfen. Die Strafkammer kündigte an, die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere Haftprüfung zeitnah zu klären.

Die Hauptverhandlung soll planmäßig fortgesetzt werden. In den nächsten Terminen sind weitere Beweisanträge sowie Zeugenaussagen zu technischen Abläufen und Verantwortlichkeiten vorgesehen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung betonten in bisherigen Stellungnahmen, verlässliche Terminplanung sei sowohl für die Wahrheitsfindung als auch für die prozessualen Rechte der Beteiligten wesentlich. Das Gericht verwies darauf, dass Verzögerungen in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren die Durchführung erheblich erschweren können, und hob die Pflicht der Angeklagten hervor, zur ordnungsgemäßen Teilnahme an der Verhandlung beizutragen.

Der Dieselskandal beschäftigt Justiz und Politik seit Jahren und hat neben strafrechtlichen Verfahren zahlreiche zivilrechtliche Auseinandersetzungen ausgelöst. Die hiesige Strafsache in Niedersachsen konzentriert sich jedoch auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Beschuldigter. Weitere Auskünfte will das Landgericht Braunschweig nach den nächsten Sitzungstagen erteilen; neue Anträge der Verteidigung zur Entschuldigung des Angeklagten sollen fristgerecht geprüft werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk