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Drohne stoppt Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg für 45 Minuten

Am Abend des 23. September 2026 ist der Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg wegen einer Drohne vorübergehend unterbrochen worden. Starts und Landungen ruhten rund 45 Minuten, ehe der Betrieb kurz nach 21 Uhr wieder anlief.

Am Abend des 23. September 2026 ist der Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg nach einer Drohnensichtung zeitweise eingestellt worden. Nach übereinstimmenden Angaben des Flughafens, der Bundespolizei und der dpa ging die erste Meldung kurz nach 20 Uhr ein. Die Deutsche Flugsicherung setzte daraufhin den Verkehr zunächst auf der Nordpiste aus und wenig später auch auf der Südpiste. Nach rund 45 Minuten wurde die Sperre aufgehoben, kurz nach 21 Uhr nahmen Starts und Landungen wieder Fahrt auf. Hinweise auf Verletzte oder Sachschäden lagen nicht vor.

Sprecherinnen des Flughafens und der Bundespolizei bestätigten die Drohnensichtung. Einsatzkräfte fanden während des Einsatzes jedoch kein Fluggerät; ob der Betreiber ermittelt werden kann, blieb zunächst offen. Zuständig für die operative Gefahrenabwehr sind am Flughafen Berlin-Brandenburg der Sicherheitsdienst, die Bundespolizei sowie die Deutsche Flugsicherung für flugbetriebliche Maßnahmen. Der genaue Ablauf der Luftraumsperrung und die Auswertung der verfügbaren Radardaten und Meldungen sind Gegenstand weiterer Prüfungen.

Nach Angaben aus dem Umfeld der Flugsicherung häufen sich Meldungen über Drohnen in der Kontrollzone des Flughafens. In Schönefeld wurden im ersten Halbjahr 2026 deutlich mehr Vorfälle registriert als im Vorjahreszeitraum. Solche Ereignisse führen regelmäßig zu Betriebseinschränkungen, da bereits ein unklarer Kontakt in der Nähe der Pisten aus Sicherheitsgründen zu Sperrungen führen kann. Airlines müssen dann Ausweichrouten prüfen, Maschinen bleiben am Boden, und die Wiederaufnahme erfolgt erst, wenn die Lage im Umfeld der Pisten als sicher gilt.

Politik und Luftfahrtbranche diskutieren seit längerem zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen unkooperative Drohnen. Im Gespräch sind erweiterte Detektions- und Abwehrtechnik, strengere Kontrollen im Flughafenumfeld sowie verschärfte Sanktionen gegen verbotswidrige Flüge. Konkrete neue Beschlüsse für Berlin lagen am Abend nicht vor; zuständige Stellen verwiesen auf laufende Abstimmungen und rechtliche Vorgaben zum Einsatz von Gegenmaßnahmen im zivilen Luftraum.

Der aktuelle Vorfall lässt sich damit in zwei Ebenen ordnen: kurzfristig die gezielte Luftraumsperrung und die rasche Wiederaufnahme des Betriebs am 23. September 2026; mittelfristig die Debatte über wirksamere Prävention in einem zunehmend von Drohnen geprägten Luftraum über Berlin. Fest steht: Jede bestätigte oder begründete Sichtung in unmittelbarer Flughafennähe kann erneut zu temporären Einschränkungen führen, bis die Lage eindeutig geklärt ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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