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Flugbetrieb am Flughafen Berlin‑Brandenburg wegen Drohnensichtung zeitweise eingestellt

Am 23. September 2026 wurde der Flugbetrieb am Flughafen Berlin‑Brandenburg nach einer Drohnensichtung vorübergehend eingestellt; Starts und Landungen blieben rund 45 Minuten ausgesetzt, der Betrieb lief anschließend wieder an.

Kurzmeldung

Am Abend des 23. September 2026 wurde der Flugbetrieb am Flughafen Berlin‑Brandenburg (BER) nach Angaben der Bundespolizei und einer Sprecherin des Flughafenbetreibers zeitweilig eingestellt. Zunächst wurde gegen 20:20 Uhr die Nordbahn gesperrt; nach Medienberichten folgte später die Sperrung der Südbahn, so dass Start‑ und Landefreigaben kurzfristig aufgehoben wurden. Nach rund 45 Minuten nahm der Flugbetrieb schrittweise wieder Fahrt auf, einzelne Maschinen waren während der Unterbrechung umgeleitet worden.

Laut Mitteilungen von Bundespolizei und Flughafen war zunächst unklar, um welche Art von Drohne es sich handelte; vor Ort wurde nach rbb‑Informationen keine Drohne aufgefunden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) weist darauf hin, dass Fluglotsen bei Sichtungen festgelegte Sicherheitsverfahren anwenden, die je nach Lagebeurteilung auch eine Aussetzung von Start‑ und Landefreigaben umfassen. Kleinere unbemannte Luftfahrzeuge können für an- und abfliegende Verkehrsmaschinen ein erhebliches Kollisionsrisiko darstellen, weshalb Sicherheitsbehörden vorsorglich reagieren.

Für den Flughafen Berlin‑Brandenburg ist die Häufung von Drohnensichtungen 2026 bereits Thema: Die DFS meldete, dass der Tower im ersten Halbjahr 2026 im Bereich des Hauptstadtflughafens mehr Drohnen registrierte als an jedem anderen deutschen Flughafen. Der aktuelle Vorfall erhöht den Druck auf Betreiber, Flugsicherung und Behörden, Detektions‑ und Abwehrkapazitäten zu verbessern und die Ermittlungen gegen mögliche Verursacher zu beschleunigen.

Ob aus dem Einsatz kurzfristige Änderungen von Luftverkehrsregeln oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen folgen, blieb zum Stand der Berichterstattung offen; hierzu müssten offizielle Verlautbarungen der Bundespolizei, der Deutschen Flugsicherung oder der Flughafenbetreibergesellschaft erfolgen. Für Reisende empfiehlt die Flughafenleitung, den Status von Abflügen und Ankünften vor Reiseantritt zu prüfen, da es nach Wiederaufnahme des Betriebs weiterhin zu Verspätungen kommen kann.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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